Kinder- und Jugendgesundheit
Das gesunde Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen und deren Teilhabe an der Gemeinschaft ist ein Ziel des Gesundheitsamtes. Durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) werden subsidiär, sozial-medizinisch Kinder und Jugendliche untersucht und deren Eltern / Familien und auch die Fachleute der Institutionen (Kindertageseinrichtungen / Schulen) oder Behörden zu Fragen der Gesundheit und Teilhabe an der Gemeinschaft beraten.
Sowohl für die Stadt Heidelberg als auch für den Rhein-Neckar-Kreis gibt es kompetente Ansprechpartner für Fragen im Vorschul- und im Schulalter. Diese Teams bestehen aus einer Ärztin/einem Arzt, zumeist Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, und einer sozialmedizinischen Assistentin (SMA). Im Rahmen der Frühen Hilfen, der Frühförderung und der Inklusion werden darüber hinaus Beratungen durchgeführt.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Durchführung von Einschulungsuntersuchungen. Die Einschulungs- oder besser Vorschuluntersuchung ist die einzige Pflichtuntersuchung in Deutschland. Im Rahmen dieser Untersuchung (nach dem Baden-Württembergischen Modell im vorletzten Kindergartenjahr) werden im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg jährlich ca. 8.000 Kinder untersucht. Daten aus der Vorschuluntersuchung werden anonymisiert nach datenschutzrechtlichen Kriterien für die Gesundheitsberichterstattung regional und landesweit ausgewertet. Trends in der kindlichen Entwicklung und deren Einflussfaktoren können so ermittelt und notwendige Verbesserungen initiiert werden, z. B. Sprach- und Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen.
Neben einer kontinuierlichen Impfberatung im Rahmen der Vorschuluntersuchung wird auch die Beratung zu Schutzimpfungen individuell und bei Reisen angeboten.
Eine individuelle und intensive Beratung von Eltern, Kindertageseinrichtungen und Schulen erfolgt bei Kopflausbefall. Hinsichtlich des Infektionsschutzes in Kindertageseinrichtungen und Schulen besteht eine enge Kooperation mit dem Referat Gesundheitsschutz.
Gesetzliche Grundlagen für die Aufgaben des KJGD sind u.a. im ÖGDG, Schulgesetz und Kinderschutzgesetz von Baden-Württemberg und in den Sozialgesetzbüchern SGB VIII und SGB XII und im Infektionsschutzgesetz verankert.