Untersuchungen im Rahmen der Schulpflicht / Schulbesuchsverordnung

Schulabsentismus

Untersuchungen im Rahmen des § 2 Abs. 2 Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg z. B. bei Schulabsentismus / Schulverweigerung können durch die Schule vom Entschuldigungspflichtigen verlangt werden. Der Entschuldigungspflichtige stellt einen entsprechenden Antrag beim Gesundheitsamt.

Schulangst, Schulverweigerung, krankheitsbedingte Fehltage und andere Gründe führen zur Beeinträchtigung der Teilhabe am Unterricht und am Lernprozess in der Gemeinschaft. Aufgabe der amtsärztlichen Untersuchung ist es, Ursachen klären zu helfen, notwendige Maßnahmen anzuregen und Schüler, Eltern und Schule entsprechend zu beraten.

Weitere Informationen:

Information für Schulleitungen (119 KB)

Information zur Untersuchung (229 KB)

Kontakt

Gesundheitsamt
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
Telefon 06221 522-1872
Fax 06221 522-1840

Ansprechpartner:
Sozialmedizinische Assistentinnen,
Ärztinnen und Ärzte
Tel. 06221 522-1829 (Sekretariat)   
E-Mail: sekretariat-kjgd@rhein-neckar-kreis.de 

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich