Jugendverbände

Förderung der Jugendverbände und Kinderschutz

Vereinbarungen §72a – Erweitertes Führungszeugnis

Nach § 72a SGB VIII müssen neben- oder ehrenamtlich Tätige, die Kinder oder Jugendliche in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sogenanntes "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.

Informationen und Arbeitshilfen finden Sie unter

Kreisjugendring Rhein-Neckar

Informationen zum Thema Verbandliche Jugendarbeit erhalten Sie vom Kreisjugendring

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Jugendamt
Fachstelle Jugendarbeit 20.00.01
Postfach 10 46 80
69036 Heidelberg

Büro:
Haberstraße 3
69126 Heidelberg
Tel. 06221 522-1633
E-Mail: jugendarbeit@rhein-neckar-kreis.de

Frau Back
Tel. 06221 522-1633
E-Mail: a.back2@rhein-neckar-kreis.de 

Frau Baumann
Tel. 06221 522-1766
E-Mail: y.baumann@rhein-neckar-kreis.de

Zuständigkeitsübersicht (240 KB)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich