Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Das Vermessungsamt stellt folgende Produkte des Liegenschaftskatasters zur Verfügung:

- ALKIS-Dateiauszüge (NAS-Daten oder DXF-Format)
- Flurstücksnachweise (Papier oder PDF)
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Papier oder PDF)
- Grenznachweise (Papier oder PDF)
- Punktnachweise (Papier oder PDF)

Die Nutzung der Liegenschaftsdaten ist an den bei der Bestellung angegebenen Verwendungszweck gebunden. Die Erlaubnis für einen neuen oder geänderten Verwendungszweck erteilt die Vermessungsbehörde ggf. kostenpflichtig.

Hinweis: Angaben zu im Liegenschaftskataster nachrichtlich geführten personenbezogenen Daten werden an nicht öffentliche Stellen nur dann abgegeben, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.

Für die Abgabe der Daten des Liegenschaftskatasters fallen Gebühren nach der "Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung MLR)" an. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen gerne Auskunft zu unseren Produkten und den Gebühren. 

Bestellung

Anträge können per Post, Faxmitteilung (06221 522-5170) oder per E-Mail (service.vermessungsamt@rhein-neckar-kreis.de) an das Vermessungsamt gesendet werden. Selbstverständlich kann die Antragstellung auch persönlich beim Vermessungsamt erfolgen.

Bestellanträge müssen folgende Punkte beinhalten:

  • Antragsteller
  • Lieferadresse
  • Rechnungsadresse
  • Ansprechpartner für Rückfragen
    (Telefonnr.,  ggf. E-Mail Adresse)
  • Verwendungszweck
  • gewünschter Datenbereich
    Name der Gemarkung, Flurstücksnummer(n) oder Lagebezeichnung (Straße u. Hausnr.)
  • Abgabeform (analog oder digital)
  • Datenformat (bei digitaler Abgabe)

Kontakt

Vermessungsamt
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522-5100 (Geschäftszimmer) und -5160 (Service-Stelle)
Fax 06221 522-5170

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich

Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster

In den Liegenschaftskatasterakten wird die Flurstücksentwicklung auf Grundlage der Liegenschaftsvermessungen dokumentiert.

Eine Einsichtnahme in die Liegenschaftskatasterakten kann nach Terminabsprache bei der Servicestelle des Vermessungsamtes erfolgen.

E- Mail: 
service.vermessungsamt@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-5160