Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist ein von der Vermessungsverwaltung geführtes öffentliches Register. Es weist die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und die Flurstücksentwicklung auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Im Kataster sind flächendeckend alle Flurstücke verzeichnet.

Das Liegenschaftskataster legt die örtliche Ausdehnung des Eigentums fest. Es dient somit insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden. Im Liegenschaftskataster  werden Basisinformationen über die Liegenschaften und deren Eigenschaften, öffentlich-rechtliche Festlegungen sowie nachrichtlich Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Eigentumsverhältnisse geführt. Es ist somit Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme.

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung und weist die Ergebnisse der Bodenschätzung nach.

Die Informationen des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) geführt.

In den Liegenschaftskatasterakten wird die Flurstücksentwicklung auf Grundlage der Liegenschaftsvermessungen dokumentiert.

Produkte des Liegenschaftskatasters sind:

ALKIS-Auszug

Im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) werden die Basisinformationen des Liegenschaftskatasters entsprechend dem ALKIS-Objektartenkatalog Baden-Württemberg
(ALKIS-OK) und der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDoc) in objektstrukturierter Form bereitgestellt.

Flurstücksnachweis

Im Flurstücksnachweis werden die objektbeschreibenden Informationen des Liegenschaftskatasters aufgeführt. Er enthält die Angaben zu den einzelnen Flurstücken wie Flurstücksnummer, Fläche, Lagebezeichnung, Nutzungsarten und Gebäude. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen werden zusätzlich  die Ergebnisse der Bodenschätzung geführt. Die Eigentumsangaben werden nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen.

Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte ist die grafische Präsentation des Liegenschaftskatasterinformationssystems. In der Liegenschaftskarte werden im Wesentlichen die Flurstücke mit ihren Grenzen, die Gebäude, Nutzungsarten und topografischen Gegenstände dargestellt. Die maßstäbliche Liegenschaftskarte kann durch Eintrag der Grenzlängen ergänzt werden.

Grenznachweis

Der Grenznachweis ist der Nachweis der Flurstücksgrenzen und ihrer Abmarkung in der Örtlichkeit. Er zeigt die Grenzpunkte und den Grenzverlauf. Grundlage des Grenznachweises ist die Liegenschaftskarte ergänzt um folgende Darstellungen:

- Grenzpunkte mit Punktnummer und Nachweis der Abmarkung
- Lagefestpunkte mit Punktnummer. 

Der Grenznachweis wird zusammen mit dem zugehörigen Punktnachweis bereitgestellt.

Punktnachweis

Im Punktnachweis werden Punktnummer, Koordinaten und Attribute der Grenz- und Vermessungspunkte des Liegenschaftskatasters aufgeführt.

Kontakt

Vermessungsamt
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522-5100 (Geschäftszimmer) und -5160 (Service-Stelle)
Fax 06221 522-5170

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich

Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster

In den Liegenschaftskatasterakten wird die Flurstücksentwicklung auf Grundlage der Liegenschaftsvermessungen dokumentiert.

Eine Einsichtnahme in die Liegenschaftskatasterakten kann nach Terminabsprache bei der Servicestelle des Vermessungsamtes erfolgen.

E- Mail: 
service.vermessungsamt@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-5160