Amtsärztlicher Dienst
Der amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen und Gutachten im öffentlichen Interesse durch. Die Zuständigkeit ist durch Gesetze und Rechtsverordnungen gegeben (örtliche Zuständigkeit).
Der Arzt am Gesundheitsamt ist unabhängiger Gutachter für verschiedene Behörden. Er begutachtet kostengünstig, mit einer angemessenen, auf den Gutachtenszweck bezogenen Auswahl von Zusatzuntersuchungen. Die Begutachtung ist unabhängig und termingerecht.
Amtsärztliche Zeugnisse werden unparteiisch, objektiv und neutral erstellt.
Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:
Untersuchungen für den öffentlichen Dienst
Wichtiger Hinweis:
Mit Änderungen des ÖGDG erfolgen seit dem 01.07.2016 die ärztliche Untersuchung und die Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich durch niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte. Die Liste der beteiligten Ärzte findet sich auf der Internetseite des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg:
Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe
Termine zur Belehrung nach dem Infektionsschutz für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe unter Tel. 06221 522-1872.
Untersuchungen für Sozialämter
- Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung
- Umzugsfähigkeit
- Notwendigkeit von Hilfsmitteln
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
Amtsärztliche Untersuchung im Auftrag von Gerichten (gerichtsärztlicher Dienst)
Bei Fragen zur Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit (als Auftrag von Familiengerichten).
Andere Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes (ausschließlich im Auftrag einer Behörde)
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
- Reisefähigkeit
- Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen und Hilfsmittel