Klimaneutrale Kommunalverwaltung
Im Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist festgelegt, dass die im Land verursachten Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zu 1990 bis 2030 um mindestens 65 % reduziert werden sollen und die Treibhausgasneutralität bis 2040 erreicht sein soll. Die Kommunalen Spitzenverbände und das Land Baden-Württemberg haben sich mit der Unterzeichnung eines Klimaschutzpaktes auf das Ziel einer Klimaneutralität bis 2040 für den eigenen Zuständigkeitsbereich festgelegt.
Mit der Unterzeichnung der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt im Juli 2022 hat sich der Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit allen Kreis-Kommunen zur klimaneutralen Verwaltung bis 2040 verpflichtet.



