Hitzeschutz in Kommunen

Regelungen bei Baumaßnahmen

Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt unter anderem die Schaffung von Grünflächen und die Begrünung von Dächern und Fassaden, um Hitzeinseln zu reduzieren.

Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden. Sie fordert Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz, die helfen können, Gebäude auch während Hitzeperioden angenehm kühl zu halten.

Kontakt

Kommunale Gesundheitskonferenz Rhein-Neckar-Kreis/Heidelberg
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Gesundheitsamt
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
klimawandel.gesundheit@rhein-neckar-kreis.de


Ansprechpersonen Geschäftsstelle Kommunale Gesundheitskonferenz:
Frau Ramünke
Tel. 06221 522-2747

Herr Freund
Tel. 06221 522-1893

Klimawandel & Gesundheit

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In Kooperation mit der Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz Rhein-Neckar-Kreis/Heidelberg