Unter Kindertagespflege versteht man die Bildung, Betreuung und Erziehung eines Kindes durch eine Tagespflegeperson, welche entweder in deren eigenem Haushalt, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern stattfindet. Tagespflege richtet sich vorrangig an Kinder unter 3 Jahren.
Im Gegensatz zu einer Betreuung in Tageseinrichtungen ist die Tagespflege eine familienähnliche Betreuungssituation. Die Tagesmutter ist selbstständig tätig und benötigt eine Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII vom Jugendamt.
Wenn Eltern eine Tagespflege für ihr Kind wünschen, sollten Sie sich an das Jugendamt wenden, damit mit dessen Hilfe eine geeignete und passgenaue (Betreuungszeiten) Tagespflegeperson gefunden werden kann. Die Tagespflegeperson erhält vom Jugendamt eine sog. laufende Geldleistung (Betreuungsentgelt). Von den Eltern wird für die entstehenden Kosten der Tagespflege vom Jugendamt ein Kostenbeitrag verlangt.
Hier finden Sie Antragsformulare zur Gebührenermäßigung oder -befreiung für die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und weitere Downloads rund um die Kindertagespflege.
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
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