Förderung: Bezahlbares Wohnen für Azubis
Das Thema Wohnraummangel bleibt gerade im Bereich der Fachkräftesicherung akut. Mit Fördermitteln lässt sich gegensteuern.
Investorinnen und Investoren in Baden-Württemberg können auf der Fördergrundlage „Junges Wohnen - Modernisierung von bestehenden Wohnheimplätzen für Auszubildende“ einen Zuschuss beantragen. Dabei müssen mindestens vier Wohneinheiten innerhalb eines Objekts modernisiert werden, die Miet- und Belegungsbindung von 30 Jahren ist einzuhalten.
Die L-Bank hat nun ein entsprechendes Merkblatt mit allen Voraussetzungen und Informationen erstellt, dieses finden Sie mit dem aktuellen Antragsvordruck und den Förderkonditionen auf der Website der L-Bank unter folgendem Link: Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende (Modernisierung) | L-Bank.
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange diese im Einklang mit den Zielen der Landeswohnraumförderung stehen. Für den Neubau oder Erwerb gelten andere Modalitäten, aber auch hier ist ein Zuschuss möglich.
Weitere Informationen
Startseite: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Kontakt
Barbara Schäuble
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Fax +49 (0) 6221 522-92501
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