KMU im ländlichen Raum: Jetzt Förderung beantragen

Mann mit rotem Sicherheitshelm und Gehörschutz bedient eine große Maschine.
Wenn für Innovationen beispielsweise neue Maschinen benötigt werden, kann das Förderprogramm "Spitze auf dem Land" helfen. Bild: Unsplash

Spitze auf dem Land –Technologieführer Baden-Württemberg.

Unterstützung für Potenzialträger: Unternehmen, die ein innovatives Produkt oder einen neuen Produktionsprozess entwickeln, können für die nötigen Investitionen – etwa in Gebäude, Maschinen oder Anlagen – eine besondere Förderung erhalten. Das Programm „Spitze auf dem Land! Technologieführer Baden-Württemberg“ richtet sich an innovative Unternehmen, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Insbesondere Entwicklungen im Hinblick auf die Klimaziele sind dabei erwünscht.

Im Rahmen des Programms fördert das Land Baden-Württemberg kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden aus dem ländlichen Raum im engeren Sinne. Im Rhein-Neckar-Kreis sind das die Kommunen Angelbachtal, Eberbach, Epfenbach, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt und Zuzenhausen.

Noch bis zum 28.02. können interessierte Unternehmen einen entsprechenden Antrag über ihre jeweilige Kommune stellen. Je nach Größe des Unternehmens muss die Gesamtinvestition bei mindestens einer Million Euro liegen. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Nach positiver Projektauswahl durch das Land kann ein Förderantrag bei der L-Bank gestellt werden.

Weitere Informationen

Spitze auf dem Land: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Kontakt

Barbara Schäuble
Tel. +49 (0) 6221 522-2501
Fax +49 (0) 6221 522-92501
b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de

(Erstellt am 20. Januar 2026)