Neue Bewerbungsrunde für „Spitze auf dem Land“

Drei Menschen unterschiedlicher Geschlechter stehen in einer Produktionshalle und blicken gemeinsam auf einen  Laptop.
Das Programm soll die Innovationskraft von KMU im Ländlichen Raum stärken. Bild: pixabay

KMU können sich bis zum 31. August um Unterstützung bewerben.

Kleine Unternehmen, große Rolle: „Baden-Württemberg ist nicht zuletzt durch die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Ländlichen Raum einer der führenden Wirtschaftsstandorte in Europa“, so der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL. Deshalb sollen sie weiter gefördert werden. Mit der aktuellen Tranche der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt das Ministerium erneut kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs. Um Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen weiter zu stärken, können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können eine Förderung von bis zu 500.000 Euro erhalten.

Wer kann Anträge stellen?

KMU aus Baden-Württemberg mit weniger als 100 Mitarbeitenden im ländlichen Raum, die Innovationen im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise und im Bereich Bioökonomie voranbringen. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.

Welche Kommunen betrifft das im Rhein-Neckar-Kreis?

Nach dem Landesentwicklungsplan 2002 können sich nur Unternehmen aus Angelbachtal, Eberbach, Epfenbach, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt und Zuzenhausen bewerben.

Was wird bezuschusst?

Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Antrag stellen können? Weiterführende Informationen und Selbstdarstellung erhalten Unternehmen unter dem folgenden Link: sadl-ausschreibung-anlage.pdf. Oder sprechen Sie uns an! Kontaktdaten siehe unten.

Weitere Informationen

Kontakt

Barbara Schäuble
Tel. +49 (0) 6221 522-2501
Fax +49 (0) 6221 522-92501
b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de

(Erstellt am 12. Juni 2025)