Neue Chancen für den Mittelstand

Zwei Frauen in Businesskleidung sitzen einander gegenüber, eine davon ist nur angeschnitten von hinten zu sehen. Sie schütteln sich die Hände; die Frau, die von vorne gezeigt wird, lächelt.
Fachkräftesicherung gehört zu den Schwerpunkten, die nach der Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes gefördert werden. Bild: Unsplash

Landtag beschließt neu gefasstes Fördergesetz.

Baden-Württemberg passt die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an aktuelle Rahmenbedingungen und Herausforderungen an. Der Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 4. Februar 2026 die Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG) beschlossen.

Damit wird die gesetzliche Grundlage für die Förderung der mittelständischen Wirtschaft in Baden-Württemberg modernisiert und an aktuelle Rahmenbedingungen und Herausforderungen angepasst. Als eine wesentliche Neuerung werden in das MFG zusätzliche Förderziele aufgenommen, die seit der letzten Novellierung im Jahr 2000 an Bedeutung und Dynamik gewonnen haben. Sie sollen KMU in folgenden Bereichen unterstützen:

  • Sicherung des Bedarfs an Fach- und Arbeitskräften
  • Stärkung der beruflichen Bildung und der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung
  • Innovationsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft
  • Digitalisierung auf dem Weg zur Klimaneutralität und beim nachhaltigen Wirtschaften
  • Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

„Wir begrüßen die Neufassung des Gesetzes, die wichtigen Entwicklungen Rechnung trägt“, sagt Dorothee Wagner, Leitung der Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises. „Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der Wirtschaft in unserer Region und sind unser Hauptaugenmerk. In vielen Bereichen, die das neue MFG berücksichtigt, haben wir bereits Angebote: etwa das Welcome Center zur Fachkräftesicherung, das Netzwerk Smart Industries, das die Digitalisierung vorantreibt, oder die InnovationsPartnerschaften, um die Innovationsfähigkeit unseres Mittelstands mithilfe von Start-ups zu stärken. Umso erfreulicher ist es, wenn diese Ziele nun auch finanziell gefördert werden.“

Mehr „Beinfreiheit“ für den Mittelstand

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Bürokratieabbau, der ebenfalls helfen soll, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu stärken. Hierfür wurde ein eigener Paragraf geschaffen. Danach sollen beispielsweise Rechtsvorschriften, die den Mittelstand belasten, regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und die Möglichkeit einer zeitlichen Befristung überprüft werden. Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf nun einen grundsätzlichen Verzicht auf sogenanntes „Gold-Plating“ vor.

Straffung der vergaberechtlichen Bestimmungen

Eine weitere grundlegende Veränderung des Gesetzes: Die Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge wurden gestrafft. Zuvor enthaltene Dopplungen zum ohnehin geltenden und anzuwendenden Vergaberecht wurden aus dem MFG gestrichen. Das Gesetz wird damit an dieser Stelle übersichtlicher, verständlicher und anwenderfreundlicher.

Bedeutung des MFG

Am 10. Dezember 2025 wurde der Regierungsentwurf erstmals in den Landtag eingebracht und am 4. Februar 2026 in zweiter Lesung abschließend beraten. Das Gesetz soll zeitnah in Kraft treten. Es ersetzt dann das Gesetz zur Mittelstandsförderung vom 19. Dezember 2000. Auf Basis des MFG förderte zuletzt allein das Wirtschaftsministerium die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands mit jährlich über 200 Millionen Euro.

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(Erstellt am 10. Februar 2026)