Jetzt schnell sein: Wohnheimplätze für Azubis werden gefördert

Zwei junge Menschen stehen vor einer weißen Wand mit Pflanze; beide tragen Jeans. In ihren Händen sind Umzugskartons, die so groß sind, dass sie die Gesichter verdecken
Zusätzlicher Wohnraum für Auszubildende soll geschaffen werden. Bild: Pexels / Karolina Grabowska

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg fördert 2024 erstmalig Wohnheimplätze für Auszubildende.

Mit dem neuen Förderansatz will das Ministerium Investitionen in die Schaffung und künftig auch die Modernisierung von Wohnheimplätzen und gemeinschaftlich genutzten Räumen in Baden-Württemberg unterstützen. Damit soll Auszubildenden zusätzlicher mietpreisgünstiger Wohnraum in Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden.

Die Initiative der Förderung „Junges Wohnen“ ist Teil des sozialen Wohnungsbaus. Sie ergänzt damit die bekannten Angebote der sozialen Wohnraumförderung und soll so die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Wohnheimplätze verbessern. Hierfür stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Verfügung. Die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende wird in Baden-Württemberg vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert, die für Auszubildende nun erstmals vom Wohnungsbauministerium.

Die jetzt bekanntgegebene Fördergrundlage „Wohnheimplätze für Auszubildende“ im Rahmen der Initiative „Junges Wohnen“ ermöglicht die Förderung zur Schaffung von zusätzlichen – neuen – Wohnheimplätzen durch bauliche Maßnahmen. Zuvor gab es ein Interessenbekundungsverfahren, das mit einem Förderaufruf gestartet wurde.

Förderanträge können bei der Bewilligungsstelle, der L-Bank, eingereicht werden. Es gilt das „Windhundprinzip“. Kontakt zur L-Bank: mietwohnungsbau@l-bank.de

Zu beachten: Dass die Fördergrundlage als „vorläufige“ bezeichnet wird, hat keine Auswirkungen auf ihre Wirksamkeit. Sie soll unter Einbeziehung von Erfahrungen aus den jetzt ermöglichten Förderentscheidungen im Laufe der zweiten Hälfte des Jahres 2025 durch eine inhaltlich längerfristig angelegte Verwaltungsvorschrift förmlich ersetzt werden. Bis dahin gilt diese vorläufige Fördergrundlage. Eine Förderlücke wird dadurch somit keinesfalls entstehen. Interessierte können ihre Fragen dazu per E-Mail an junges-wohnen@mlw.bwl.de stellen.

Weitere Informationen

Kontakt

Barbara Schäuble
Tel. +49 (0) 6221 522-2501
Fax +49 (0) 6221 522-92501
b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de

(Erstellt am 28. November 2024)