„Mit der Zeit entsteht ein Vertrauensverhältnis“
Viele Branchen kämpfen nach wie vor gegen den Fachkräftemangel. Seit 2020 gibt es ein neues Instrument der Behörden zur Unterstützung der Unternehmen: das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Beim Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises betreut T. Widmaier das Verfahren. Im Interview erklärt er, worauf es dabei ankommt.
Das beschleunigte Verfahren gibt es seit 2020. Wie stark wird es genutzt, gibt es schon einen spürbaren Effekt?
Mit der Zeit hat die Nutzung durch Unternehmen immer weiter zugenommen – und die Angebote auch.
Welche gibt es denn da?
Seit April dieses Jahres gibt es die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften als zentrale Ansprechpartnerin für Firmen in Baden-Württemberg. Unser Gedanke ist aber, dass die Unternehmen hier vor Ort im Landratsamt einen einzigen Ansprechpartner haben, der sie durch das gesamte Verfahren leitet. Das funktioniert normalerweise gut und mit der Zeit entsteht da auch ein Vertrauensverhältnis; es gibt viele Unternehmen, die schon mehrfach auf mich zugekommen sind.
Für wen kommt das beschleunigte Verfahren in Frage?
Für Firmen, die ausländische Fachkräfte oder angehende ausländische Fachkräfte einstellen möchten, die sich noch im Ausland befinden. Zum einen also Auszubildende, die sich hier bei einem ausbildungsberechtigten Betrieb ausbilden lassen wollen, zum anderen Fachkräfte, die bereits eine Ausbildung bzw. ein Studium aus dem Heimatland haben. Außerdem muss auch die Arbeit hier in Deutschland eine qualifizierte Arbeit sein. Ein Elektriker muss nicht zwingend als Elektriker arbeiten, aber eben eine qualifizierte Arbeit machen. Er kann also beispielsweise nicht nur Essen ausliefern.
Was unterscheidet das beschleunigte Verfahren vom regulären?
Im regulären Verfahren ist es so, dass eine ausländische Fachkraft den Visa-Prozess selbst organisiert, sie muss alle Unterlagen an allen möglichen Stellen zusammenbekommen, der Arbeitgeber ist nicht involviert, das Verfahren läuft komplett über die Botschaft. Im beschleunigten Verfahren haben Arbeitgebende vor Ort mit der Ausländerbehörde eine einzige Ansprechpartnerin und sind eingebunden im Ablauf; die Ausländerbehörde prüft hier alles vor, sodass die Botschaft entlastet wird. Dazu sind etliche Fristen kürzer, sei es im Anerkennungsverfahren, sei es bei der Bundesagentur für Arbeit oder dann bei der Botschaft selbst.
Wie viel Zeit lässt sich dadurch sparen?
Die Gesamtdauer des beschleunigten Verfahrens beläuft sich normalerweise auf rund drei bis vier Monate, wenn etwa noch eine Anerkennung gemacht werden muss; es geht in Einzelfällen aber auch wesentlich schneller: Kürzlich haben wir für eine zukünftige Auszubildende zur Pflegefachfrau aus Indien das Verfahren in unter einer Woche durchlaufen. Da muss man aber dazusagen, dass der Arbeitgeber bereits Erfahrung mit dem Thema hatte, die Zeugnisanerkennung schon geregelt hatte und sehr engagiert und schnell mitgearbeitet hat.
Welche Parameter sind dabei entscheidend?
Letztlich hängt es zu großen Teilen davon ab, wie schnell ich die nötigen Dokumente bekomme. In der Praxis dauert es oft eine Weile, bis mir etwa die Zeugnisunterlagen vollständig vorliegen.
Woran liegt das?
Je nach Land ist eine Übersetzung nötig, das kann schon mal dauern. Und mitunter müssen die Antragstellenden erst noch die alten, damals gültigen Ausbildungspläne auftreiben. Viele Studiengänge und Hochschulen sind erfreulicherweise bereits vorerfasst in einem Datensatz bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen, da ist dieser Schritt nicht nötig. Nur wenn der Studiengang oder die Hochschule noch nie bei der Zentralstelle erfasst wurden, muss man dort auch den Studienabschluss anerkennen lassen. Das geht aber mittlerweile zum Glück alles online.
Das klingt schon recht umfassend. Wo liegt denn die größte Zeitersparnis?
Beim regulären Verfahren kommt es oft auf die Terminvergabe der Botschaft an. Da haben die Fachkräfte – je nach Land – teilweise solche Probleme einen Termin zu bekommen, dass alleine dieser Schritt schon bis zu einem Jahr dauern kann.
Wie schnell geht das dann im beschleunigten Verfahren?
Der Termin bei der Botschaft soll innerhalb von drei Wochen nach der Vorabzustimmung stattfinden. Das funktioniert in aller Regel auch; bei Problemen melden sich Firmen bei mir und ich versuche das dann mit der Botschaft zu regeln. Auch die Visumserteilung nach dem Termin ist fristgebunden.
Ein großes Problem ist ja auch die Anerkennung der Berufs- oder Studienabschlüsse…
Das regeln wir mit den entsprechenden Berufskammern, bei reglementierten Berufen wie aus dem medizinischen Bereich mit dem Regierungspräsidium. Wenn es Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung gibt, bekommen die Antragstellenden einen Defizitbescheid. Dann können sie schon mal für eine begrenzte Zeit ins Land kommen, um sich nachzuqualifizieren. Den Qualifizierungsplan geben dabei die Kammern oder das Regierungspräsidium vor. Die Dauer der Anerkennungsmaßnahme begrenzt dabei die Dauer des Aufenthalts: Wer es innerhalb dieser Zeit nicht geschafft hat sich nachzuqualifizieren, muss wieder gehen. Wer es schafft, bekommt eine volle Anerkennung und einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Wie sieht es mit der Sprache aus?
Für eine Einreise müssen teilweise Deutschkenntnisse vorhanden sein, auf dem Niveau A2 für berufliche Nachqualifizierungen oder B1 für Ausbildungen hier. Bei bereits anerkannten Fachkräften gelten diese Sprachvoraussetzungen nicht. Allerdings müssen sie natürlich einen Arbeitgeber finden, der mit mangelnder Sprachkenntnis einverstanden ist.
Wer nutzt das Angebot Ihrer Erfahrung nach am meisten?
Theoretisch können Menschen aller Länder und aller Branchen über das beschleunigte Verfahren ins Land kommen, in der Praxis konzentriert es sich momentan auf zwei Branchen: Das ist zum einen natürlich der Pflegebereich. Zum anderen sind es die Berufskraftfahrer. Dafür gibt es eine eigene Sonderregelung aufgrund des hohen Bedarfs, obwohl es keine Fachkräfte im engeren Sinn sind; allerdings gibt es auch einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen; idealerweise haben die Fahrer bereits einen EU-Führerschein, sonst müssen sie hier noch Qualifikationen nachholen und dürfen solange noch nicht als Fahrer arbeiten.
Gibt es auch bei den Herkunftsländern Schwerpunkte?
Ein Schwerpunkt ist die Türkei; im Pflegebereich stammen zumindest bei uns viele aus dem Maghreb.
Was würden Sie Interessenten empfehlen?
Prinzipiell: Es schadet nie, sich vorab kurz an mich zu wenden und zu fragen, welche Optionen es gibt. Dann schätze ich ein, ob es da Chancen für das beschleunigte Verfahren gibt. Sind die Voraussetzungen erfüllt? Dann schaue ich bei einem Studiengang in die Datenbank und bei einer Ausbildung lasse ich mir das Zeugnis schicken und gebe es zur Vorabeinschätzung an die Kammern. Falls ein Verfahren sinnvoll erscheint, schließen Ausländerbehörde und das Unternehmen eine Vereinbarung, und idealerweise gibt es dann am Ende die Vorabzustimmung. Zudem gilt bei aller Beschleunigung: Auch wenn die Zusammenarbeit mit den Kammern und dem Regierungspräsidium sehr gut läuft, dauert es oft länger, als die Unternehmen es sich wünschen. Es sind eben doch mehrere Schritte, die man gehen muss – und dass alles innerhalb einer Woche klappt, ist immer noch etwas Besonderes.
Weitere Informationen
Kontakt
Lisa Sieckmeyer
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
06221 522-2467
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