Land plant neuen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-up“

Zwei Männer unterhalten sich an einem Stehtisch, auf dem ein Laptop sowie ein Messgerät aufgebaut ist. Im Hintergrund sind weitere Menschen sowie verschiedene Roll-ups zu sehen.
Bei uns in der Region bereits praktiziert, künftig auch vom Land gefördert: Kooperationen von Start-ups und Mittelstand (Bild vom InnoPartner-Netzwerktreffen im Oktober). Bild: Kotsch / Rhein-Neckar-Kreis

Mit dem Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-up“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die gezielte Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen mit Start-ups.

Regional bereits erprobt, nun auch landesweit gefördert: Das Netzwerk InnoPartnerschaften, das die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises zusammen mit der Regionalen Wirtschaftsförderung Bruchsal, dem Hubwerk01 und dem Start-up-Akzelerator innoWerft gegründet hat, hatte erst kürzlich ein erfolgreiches Treffen in Schwetzingen (Mehr dazu hier). Jetzt setzt auch die Landesregierung auf das Konzept.

„Die enge Zusammenarbeit zwischen Start-ups und etablierter Wirtschaft ist ein entscheidender Schlüssel für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes“, betont Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Mit dem Innovationsgutschein ‚Mittelstand trifft Start-up‘ fördern wir gezielt Partnerschaften, die neue Ideen in den Markt bringen und den Technologietransfer beschleunigen.“

Der Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-up richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt diese dabei, innovative Produkte und Dienstleistungen direkt bei Start-ups einzukaufen, um sich zu innovieren und unternehmensinterne Herausforderungen zu bewältigen.

Kooperation zwischen Mittelstand und Start-ups

„Baden-Württemberg ist das Land des Mittelstandes – und zugleich einer der attraktivsten Gründungsstandorte Europas, insbesondere für Hightech-Unternehmen. Wenn beides zusammenkommt – die Dynamik und Kreativität der Start-ups mit der Erfahrung und Stärke unserer etablierten Betriebe –, entsteht genau die Innovationskraft, die wir brauchen, um die großen Herausforderungen unserer Zeit zu meistern“, so die Ministerin.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. Der maximale Zuschuss beträgt 20.000 Euro und umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Antragstellung soll über das Förderportal der L-Bank zum 1. Januar 2026 möglich sein.

Weitere Informationen

Kontakt

Barbara Schäuble
Tel. +49 (0) 6221 522-2501
Fax +49 (0) 6221 522-92501
b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de

(Erstellt am 30. Oktober 2025)