Rund vier Milliarden Euro für soziale Innovation
ESF Plus: „Förderung sozialer Innovation in Baden-Württemberg 2027-2028“
Bessere Beschäftigungschancen und mehr Teilhabe: Projekte, die Menschen aus marginalisierten Gruppen helfen, im Arbeitsmarkt und der Gesellschaft besser Fuß zu fassen, können Unterstützung erhalten. Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg hat den Förderaufruf „Soziale Innovation 2026“ veröffentlicht. Anträge können bis zum 31. Juli dieses Jahres gestellt werden.
Was wird gefördert?
- Mit der Förderung sollen auf regionaler Ebene neue Ansätze und Ideen - „Soziale Innovationen“ - getestet werden, welche auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen abzielen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind.
- „Soziale Innovationen“ werden bezeichnet als „neue soziale Praktiken und Organisationsmodelle, die zu tragfähigen und nachhaltigen Lösungen für die Herausforderungen unserer Gesellschaft beitragen.“ Sie lösen gesellschaftliche Probleme teilweise anders und möglicherweise auch besser als frühere Praktiken.
- Dabei kann auch von einer Sozialen Innovation gesprochen werden, wenn der Ansatz bereits andernorts praktiziert wird. Es geht um eine kontextabhängige Neuartigkeit sowie eine bessere Wirksamkeit in der Bewältigung eines Problems.
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
Ausweitung der innerhalb der regionalen Förderung angesprochenen und von Benachteiligung betroffenen Zielgruppen:
- Menschen, die von Armut und/oder Ausgrenzung bedroht sind
- Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen sowie weitere potenziell benachteiligte Zielgruppen mit oft multiplen Problemlagen, auch außerhalb des Leistungsbezugs
- junge Menschen (ab der schulischen Jahrgangsstufe 5), insbesondere ausbildungsferne und z.T. marginalisierte, benachteiligte Zielgruppen
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften sowie Kommunen und
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
- Träger, welche im Rahmen der ersten Förderrunde „Soziale Innovation“ (2025) gefördert wurden, können eine erneute Förderung erhalten, sofern es sich um ein neues Projekt handelt.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
- Das geplante zur Verfügung stehende ESF Plus-Fördervolumen: rd. 4 Mio. Euro.
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % aus Mitteln des ESF-Plus
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale)
- Obergrenze der Gesamtprojektkosten: 180.000 Euro inklusive der Restkostenpauschale (gilt auch bei Verbund- bzw. Kooperationsprojekten)
- empfohlene Untergrenze für die Gesamtprojektkosten: 30.000 Euro (inkl. der Restkostenpauschale)
- Projektlaufzeit: 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028
Weitere Informationen
Soziale Innovation 2027-2028 | ESF BW
Kontakt
Barbara Schäuble
Tel. +49 (0) 6221 522-2501
Fax +49 (0) 6221 522-92501
b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de

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