Energiefahrpläne für Unternehmen und Einrichtungen

Mann arbeitet an Stromleitung
Das baden-württembergische Umweltministerium will die Erstellung von Energiefahrplänen fördern. Bild: Manolo Franco / Pixabay

Neues Förderprogramm „EnergizeBW“ läuft bis Ende des Jahres.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützt mit dem neuen Förderprogramm „EnergizeBW“ Unternehmen und Einrichtungen bei der Erstellung von Energiefahrplänen. Darin konkretisieren Unternehmen, wie sie die Dekarbonisierung ihrer Betriebe vorantreiben und die Energieeffizienz steigern können. Beantragt werden kann die Förderung ab sofort und bis 15.12.2026.

Investition in Zukunftsfähigkeit und Klimaschutz

„Viele Unternehmen und Einrichtungen in Baden-Württemberg stellen sich jetzt zukunftsfähig auf. Dazu ermitteln sie auch, wo sie Treibhausgas-Emissionen einsparen, erneuerbare Energien einsetzen und Prozesse energieeffizienter gestalten können. Bei dieser durchaus komplexen Aufgabe unterstützen wir mit unserem neuen Förderprogramm ‚EnergizeBW‘. Denn Unternehmen, die diese Transformation angehen, investieren in ihren Fortbestand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg und bringen zugleich die Energiewende und den Klimaschutz maßgeblich voran“, so Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker.

Ziel: ein ganzheitlicher energiesystemischer Ansatz

Die Förderung soll insbesondere Unternehmen im Anschluss an die Erstellung eines Transformationsplans dabei unterstützen, die Umsetzung konkreter Maßnahmen vorzubereiten. Ein Transformationsplan ist aber keine Fördervoraussetzung.

Angestrebt werden Energiefahrpläne mit ganzheitlichem energiesystemischem Ansatz. Das bedeutet, konkrete Potenziale zu Energieeinsparung, die Nutzung von Abwärme, Wärme- und Kältegewinnung für Produktionsprozesse sowie Stromproduktionspotenziale und Speichermöglichkeiten sollen systemisch gemeinsam untersucht und in Richtung Projektumsetzung gebracht werden.

Förderung auch für kulturelle, soziale oder gesundheitliche Einrichtungen

Gefördert werden externe Beratungsdienstleistungen an einem Standort in Baden-Württemberg, die nicht im Rahmen einer Bundesförderung gefördert werden. Die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben, für die anderen Unternehmen 30 %. Der maximal mögliche Zuschuss liegt bei 50.000 Euro. Förderfähig sind neben Unternehmen auch gemeinnützige Organisationen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen oder Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen.

Weitere Informationen

Umwelt & Energie, Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung - PTKA Projektträger Karlsruhe

Kontakt

Barbara Schäuble
Tel. +49 (0) 6221 522-2501
Fax +49 (0) 6221 522-92501
b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de

(Erstellt am 29. April 2026)