Ausschreibung der Sonderlinie „Dorfgasthäuser/ Grundversorgung“ (ELR)

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat eine unterjährige Sonderlinie „Dorfgasthäuser/ Grundversorgung“ veröffentlicht.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat auf Grundlage des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) am 28. Februar 2020 eine unterjährige Sonderlinie „Dorfgasthäuser/ Grundversorgung“ veröffentlicht.

Damit soll nach Mitteilung der Landesregierung das intensive Bemühen um den Erhalt von Dorfgaststätten und einer breiten Grundversorgung im Ländlichen Raum gestärkt werden. Die aktuelle Ausschreibung richtet sich somit vorrangig an Gastronomen, Einzelhändler und Handwerker, die durch ihre Betriebe zum Erhalt wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen beitragen. Die Ausschreibung richtet sich auch an lokale Bäckereien, Metzgereien, Schreiner- und Friseurbetriebe und Arztpraxen.

Ein weiterer, wichtiger Aspekt der aktuellen Sonderlinie ist die Möglichkeit zur Förderung von investiven Maßnahmen zur Schaffung oder Begutachtung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Auch strukturell besonders wichtige und kurzfristig umsetzbare Projekte in den Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können nochmals Fördermittel erhalten.

Anträge auf Aufnahme in das ELR sind erneut über die Städte und Gemeinden bis zum 30. April 2020 dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen.


Kontakt
Barbara Schäuble
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
06221 522-2501
barbara.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de

(Erstellt am 28. Februar 2020)