Unternehmen im Ländlichen Raum: Innovationsmotor
Bis zum 1. August: Neuer Förderaufruf „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ soll helfen, die Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg umzusetzen.
Der Förderaufruf soll die Entwicklung einer kreislauforientierten Bioökonomie unter Nutzung von Biomasse aus der Land-, Wald- und Lebensmittelwirtschaft fördern. Damit werden neue Anwendungsfelder für nachwachsende Rohstoffe angestoßen und deren Einführung beschleunigt. Die Förderung sollen dazu beitragen, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu initiieren und zu verbessern und die Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren zu demonstrieren und zu unterstützen. Zudem soll die effektive und effiziente Nutzung nachwachsender und regenerativer Rohstoffe unter Beachtung der Gesichtspunkte des Klimaschutzes, der Umweltschonung und Ressourceneffizienz gesteigert werden.
Förderschwerpunkte
Die Förderung bezieht sich auf das Handlungsfeld „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie. Förderprojekte können sich auf einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte beziehen:
- Ressourcen- und Rohstoffbasis für die nachhaltige Bioökonomie
- Ernährungssysteme und Lebensmittel der Zukunft
- Hochwertige biobasierte Materialien für vielfältige Anwendungen
- Weiterentwicklung von Biogasanlagen für eine zirkuläre Bioökonomie
Antragsverfahren
Die Anträge (bestehend aus einer Vorhabensbeschreibung und einem Antragsformular) sind bis zum 1. August 2025 einzureichen. Die Qualifikation der Antragstellenden, die Technologiereifegrade (TRL) und Vorarbeiten müssen in geeigneter Weise nachgewiesen werden.
Wie wird gefördert?
Die folgenden Maßnahmentypen sind gemäß VwV Bioökonomie Innovativ zuwendungsfähig:
- Projekte zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung
- Durchführbarkeits- und Machbarkeitsstudien zur Erforschung des technoökonomischen Potentials und gesellschaftlichen Potentials (ab TRL4)
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Steigerung der Technologiereife (ab TRL4)
- Modellhafte Vorhaben zur Demonstration innovativer Technologien (ab TRL 6)
Die Förderung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung (i.d.R. Projektförderung nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014) gewährt.
Weitere Informationen
Innovationsmotor: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kontakt
Barbara Schäuble
Tel. +49 (0) 6221 522-2501
Fax +49 (0) 6221 522-92501
b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de