Wechselkennzeichen
Beim Wechselkennzeichen teilen sich zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen. Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennzeichen eine flexible Fahrzeugnutzung, beispielsweise für 2 PKW, 1 PKW und 1 Wohnmobil oder 2 Motorräder. Die Fahrzeuge dürfen nicht gleichzeitig genutzt werden.
Wichtig!
- Die Fahrzeuge müssen die gleiche Fahrzeugklasse haben (z.B. PKW. Motorrad/PKW ist nicht möglich).
- Beide Fahrzeuge müssen versteuert und versichert werden.
- Ausgeschlossen von der Zuteilung von Wechselkennzeichen sind Saisonkennzeichen, Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
Gebühr
Für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens fallen zusätzlich zur normalen Zulassungsgebühr Gebühren in Höhe von 6 Euro an.
Weiter Informationen
Erforderliche Unterlagen für eine Neuzulassung
Erforderliche Unterlagen für eine Umschreibung (innerhalb des Landkreises)
Erforderliche Unterlagen für eine Umschreibung (außerhalb des Landkreises)