Start Service Kfz-Wesen Zulassung Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen

Beim Wechselkennzeichen teilen sich zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen. Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennzeichen eine flexible Fahrzeugnutzung, beispielsweise für 2 PKW, 1 PKW und 1 Wohnmobil oder 2 Motorräder. Die Fahrzeuge dürfen nicht gleichzeitig genutzt werden.

Wichtig!

  • Die Fahrzeuge müssen die gleiche Fahrzeugklasse haben (z.B. PKW. Motorrad/PKW ist nicht möglich).
  • Beide Fahrzeuge müssen versteuert und versichert werden.
  • Ausgeschlossen von der Zuteilung von Wechselkennzeichen sind Saisonkennzeichen, Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.

Gebühr

Für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens fallen zusätzlich zur normalen Zulassungsgebühr Gebühren in Höhe von 6 Euro an.

Weiter Informationen

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!