Beim Wechselkennzeichen teilen sich zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen. Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennzeichen eine flexible Fahrzeugnutzung, beispielsweise für 2 PKW, 1 PKW und 1 Wohnmobil oder 2 Motorräder. Die Fahrzeuge dürfen nicht gleichzeitig genutzt werden.
Wichtig!
Die Fahrzeuge müssen die gleiche Fahrzeugklasse haben (z.B. PKW. Motorrad/PKW ist nicht möglich).
Beide Fahrzeuge müssen versteuert und versichert werden.
Ausgeschlossen von der Zuteilung von Wechselkennzeichen sind Saisonkennzeichen, Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
Gebühr
Für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens fallen zusätzlich zur normalen Zulassungsgebühr Gebühren in Höhe von 6 Euro an.
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.