Start Service Kfz-Wesen Führerscheine Verlängerung der Fahrerlaubnis

Verlängerung der Fahrerlaubnis

Der Antrag (583 KB) kann bereits 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes gestellt werden. Es erfolgt eine nahtlose Verlängerung an die bestehende Fahrerlaubnis; Nachteile entstehen durch eine rechtzeitige Antragsstellung nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder
  • gültiger Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 zur FeV
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur FeV
  • Weiterbildungsnachweise nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sofern Eintrag Schl. 95 notwendig ist (35 Stunden in den vergangenen 5 Jahre)
    Durch die Weiterbildung sollen die im Rahmen der Grundqualifikation vermittelten Kenntnisse vertieft werden. Im Rahmen der 35-stündigen Weiterbildung müssen alle Kenntnisbereiche, die nach Anlage 1 zur BKrFQV für den Erwerb der Grundqualifikation zu schulen sind, Bestandteil der Weiterbildung sein. Dabei genügt es, wenn aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist. Fahrerinnen und Fahrer, die sowohl eine Fahrerlaubnis aus dem Bereich der C-Klassen als auch aus dem Bereich der D-Klassen besitzen, müssen im jeweiligen Weiterbildungszeitraum nur eine Weiterbildung zu jeweils 35 Unterrichtseinheiten absolvieren, wobei die Schulungsinhalte auf die Haupttätigkeit des Fahrers abgestimmt sein sollten.  

Sofern es sich um eine Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E handelt:

  • Führungszeugnis
  • Nachweis Leistungsvermögen nach Anlage 5 zur FeV (ab Vollendung des 50. Lebensjahres)

Gebühr

Verlängerung: 38,80 Euro
Eintrag Schlüssel 95: zusätzlich 28,60 Euro

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-95521
Fahrerlaubnisbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-96037
Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-94135

Beratung in Grundsatzangelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts und zur Kraftfahreignung unter Tel.Nr.: 06221 522-4235 oder -4122.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!