Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Allgemeines
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
- Taxen
- Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
- Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern.
Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch für das Fahren von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Antragstellung erfolgt zwingend über das Bürgermeisteramt des Wohnsitzes.
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (zur Vorlage bei der Behörde - wird im Rathaus beantragt)
- Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 oder B seit mind. 2 Jahren (auch EU- oder EWR-Fahrerlaubnis)
- Besitz eines Scheckkartenführerscheins zwingend erforderlich, ansonsten gleichzeitig Umstellung notwendig
- Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) inkl. Leistungsvermögen
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2 FeV
- Alternativ: Gutachten bei Arbeits- oder Betriebsmediziner, Begutachtungsstelle bei Fahreignung
- Nachweis der Fachkunde bei Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr
Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle. - Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe bei Krankenkraftwagen
Gebühr
Ersterteilung: 37,50 Euro
Verlängerung: 32,90 Euro