Start Service Kfz-Wesen Führerscheine Fahrgastbeförderung

Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Allgemeines

Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf,

  • wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden (ausgenommen sind Krankenkraftwagen der Feuerwehr und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste wie DRK, JuH, MHD, ASB) oder
  • wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenförderungsgesetz erforderlich ist.

Antragstellung über das Bürgermeisteramt des Wohnsitzes.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 oder B seit mind. 2 Jahren (auch EU- oder EWR-Fahrerlaubnis)
  • Besitz eines Scheckkartenführerscheins zwingend erforderlich, ansonsten gleichzeitig Umstellung notwendig
  • Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) inkl. Leistungsvermögen
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2 FeV
  • Alternativ: Gutachten bei Arbeits- oder Betriebsmediziner, Begutachtungsstelle bei Fahreignung
  • Ortskundenachweis bei Taxi
    • kann bei der jeweiligen Gemeinde/Stadtverwaltung absolviert werden
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe bei Krankenkraftwagen

Gebühr

Ersterteilung: 37,50 Euro
Verlängerung: 32,90 Euro

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-95521
Fahrerlaubnisbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-96037
Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-94135

Beratung in Grundsatzangelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts und zur Kraftfahreignung unter Tel.Nr.: 06221 522-4235 oder -4122.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!