Der EU-Führerschein

Alle ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ähnlich wie der Personalausweis, der alle zehn Jahre beantragt werden muss, hat auch der EU-weit einheitliche Führerschein nur noch eine begrenzte Gültigkeit.

Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen

Für die Neuausstellung nach Ablauf der 15 Jahre ist weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest erforderlich. Denn befristet wird lediglich das Führerscheindokument und nicht die Fahrerlaubnis. Die Befristung der LKW- und Busführerscheine auf 5 Jahre bleibt hiervon unberührt.

Die Gebühr für den Umtausch beträgt 24 Euro.

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