Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete schützen die öffentliche Trinkwasserversorgung. Trinkwasser wird vor allem über Brunnen oder Quellen aus dem Grundwasser gewonnen. Um das Grundwasser gegen Verunreinigungen zu schützen, werden im Einzugsbereich der Brunnen oder Quellen Wasserschutzgebiete festgesetzt.

In den Wasserschutzgebieten werden besondere Schutzbestimmungen (z.B. Verbote für bestimmte Tätigkeiten) in einer Rechtsverordnung festgelegt. Entsprechend können Handlungen (z. B. Bauvorhaben, Brunnenbau, Regenwasserversickerung etc.) von der Rechtsverordnung betroffen sein. Die Wasserschutzgebiete sind in folgende Schutzzonen eingeteilt:

Wasserschutzzone I (Fassungsbereich):

Unmittelbare Umgebung der Wasserfassung. Hier gelten die strengsten Schutzbestimmungen und selbst das Betreten ist verboten.

Wasserschutzzone II (Engere Schutzzone):

Die Fließzeit des Grundwassers innerhalb der Wasserschutzzone II zur Fassung soll mindestens 50 Tage betragen. Die Lebensdauer schädlicher Mikroorganismen ist in der Regel kürzer als 50 Tage, daher dient die Wasserschutzzone II unter anderem dem Schutz des Trinkwassers vor Krankheitserregern.

Wasserschutzzone III (Weitere Schutzzone):

Das gesamte Einzugsgebiet der Trinkwasserentnahme wird von der Wasserschutzzone III erfasst. Das Einzugsgebiet beinhaltet die gesamte Fläche in der das Grundwasser zu den Brunnen oder Quellen fließt. Daher kann das Einzugsgebiet mehrere Kilometer weit reichen und beispielsweise auch Siedlungsgebiete umfassen. Die Wasserschutzzone III kann abhängig von der Fließzeit des Grundwassers noch in III A und III B unterteilt sein.

Veröffentlichung der Wasserschutzgebiete und der Rechtsverordnungen

Falls Sie sich für Ihr Vorhaben über die Lage der Wasserschutzgebiete informieren möchten, können Sie die Wasserschutzgebiete über den Daten- und Kartendienst der LUBW einsehen.
Im Themenbaum unter „Wasser – Grundwasser – Wasserschutzgebiete“ können Sie sich die Wasserschutzgebiete in einer Karte darstellen lassen. Wenn Sie ein Schutzgebiet in der Karte auswählen, können Sie in den Objektinformationen auch die in diesem Wasserschutzgebiet gültige Rechtsverordnung abrufen.

Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung

Zusätzlich zur Rechtsverordnung gilt auch die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) in Wasserschutzgebieten. Die SchALVO regelt die Landbewirtschaftung zum Schutz des Grundwassers in Wasserschutzgebieten.