Vorschuluntersuchung

Mädchen mit Schulranzen und Schultüte

Kinder sind von Natur aus neugierig und bewegungsfreudig. Sie lernen dann am besten, wenn sie sich emotional sicher fühlen, ein anregendes Umfeld haben und entsprechende Unterstützung erhalten, wenn es erforderlich ist.

Die Neukonzeption der Einschuluntersuchung wird seit 2009 in Form der Vorschuluntersuchung vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Gesundheitsämter in allen Stadt- und Landkreisen von Baden-Württemberg durchgeführt und ist eine Pflichtuntersuchung.

Ziele der Vorschuluntersuchung sind, Informationen zu erhalten zu:

  • Individueller kindlicher Entwicklung
  • Epidemiologischen Aspekten kindlicher Entwicklung, d.h. allgemeine Trends der kindlichen Entwicklung,  Sozialraumeinflüsse etc.)

Die Vorschuluntersuchung erfolgt in zwei Schritten.

Erster Schritt:

Alle Kinder werden von der Sozialmedizinischen Assistentin mit einem standardisierten Verfahren zur Entwicklung in einer so genannten Basisuntersuchung bereits im vorletzten Kindergartenjahr überwiegend im Kindergarten oder hier im Gesundheitsamt untersucht:

  • Seh- und Hörfähigkeit, Wahrnehmung
  • Messung von Körpergröße und -gewicht
  • Sprachliche Kompetenzen
  • Motorik
  • Mengenerfassung
  • Soziale Kompetenzen und Verhalten
  • Erhebung zu Impfschutz und Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen

Ergeben sich Fragen aus der Basisuntersuchung werden die Eltern mit dem Kind zu einer späteren ärztlichen Untersuchung im Kindergarten oder in das Gesundheitsamt eingeladen.

Alle Eltern erhalten ein Ergebnisblatt mit Informationen zur Entwicklung ihres Kindes, Anregungen zur Förderung zu Haus, im Kindergarten oder eine Empfehlungen zu weiteren Untersuchungen beim Kinderarzt. Ein Schwerpunkt der ärztlichen Untersuchung ist die Sprachstandsdiagnostik Empfehlung zur intensiven Sprachförderung im Kindergarten, die vom Land Baden-Württemberg unterstützt wird. Info unter www.kultusportal-bw.de

Die Eltern teilen das Ergebnis der Untersuchung und eventuell empfohlene Maßnahmen dem Haus- bzw. Kinder- und Jugendarzt und den Erziehern/-innen mit Im Einvernehmen mit den Eltern erfolgt auch eine Beratung der Erzieherinnen im Kindergarten.

Zusätzlich erhalten die Eltern im Anschluss an die Basisuntersuchung einen Elternratgeber, der unten folgendem Link auch in anderen Sprachen verfügbar ist:

Zweiter Schritt:

Bei Bedarf wird vor Eintritt der Schulpflicht am Ende des letzten Kindergartenjahres eine weitere ärztliche Untersuchung durchgeführt.

Kontakt

Gesundheitsamt
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
Telefon 06221 522-1872
Fax 06221 522-1840

Ansprechpartner:
Sozialmedizinische Assistentinnen,
Ärztinnen und Ärzte
Tel. 06221 522-1829 (Sekretariat)   
E-Mail: sekretariat-kjgd@rhein-neckar-kreis.de 

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich