Verfahrenshandbuch in Sachen Wasserkraft- und Erdwärmenutzung

11 a WHG verpflichtet die einheitliche Stelle zur Erstellung und Veröffentlichung eines Verfahrenshandbuches für Träger von Vorhaben zur Errichtung und den Betrieb sowie zur Modernisierung von Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft und für Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme, sofern ein bergrechtlicher Betriebsplan nicht erforderlich ist. 

Als einheitliche Stellen gelten in Baden-Württemberg die allgemein wasserrechtlich zuständigen Stellen und somit in der Regel die unteren Wasserbehörden. 

Das Land Baden-Württemberg hat ein einheitliches Muster-Verfahrenshandbuch erarbeitet und den zuständigen Wasserbehörden zur Verfügung gestellt. Der Rhein-Neckar-Kreis als untere Wasserbehörde übernimmt das Muster-Verfahrenshandbuch des Landes Baden-Württemberg als eigenes Handbuch und verweist damit auf das im Anhang befindliche Muster-Verfahrenshandbuch.

Muster-Verfahrenshandbuch für wasserrechtliche Zulassungsverfahren (1,1 MB)