Untere Naturschutzbehörde

Die untere Naturschutzbehörde leistet einen Beitrag zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt, indem sie für den Erhalt und die Pflege der Natur und Landschaft sorgt.

Kernaufgaben sind:

  • Ausweisung, Betreuung und Überwachung von Schutzgebieten
  • Landschaftspflege, Förderprogramm Landschaftspflegerichtlinie Artenschutz
  • Abgrabungen, Aufschüttungen
  • Stellungnahmen zu Bauleitplanung und Fachplanungen Bauvorhaben und Planungen im Außenbereich
  • Genehmigungen, Erlaubnisse, Befreiungen, Stellungnahmen 
  • Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Naturschutzthemen
  • Mitwirkung bei Cross Compliance / Cross-Check-Kontrollen

Die Aufgaben der Naturschutzbehörde werden von Verwaltungskräften und hauptamtlichen Naturschutzfachkräften sowie den ehrenamtlich tätigen  Naturschutzbeauftragten und Naturschutzwarten wahrgenommen.

Die jeweiligen Zuständigkeiten sind nach Bezirken, die jeweils mehrere Gemeinden umfassen, aufgeteilt. Verschiedene Sonderaufgaben werden kreisweit von einzelnen Mitarbeitern erfüllt.