Kreispolizeibehörde
Die Kreispolizeibehörde ist ein Referat des Ordnungsamtes des Rhein-Neckar-Kreises und ist für folgende Aufgaben verantwortlich:
Versammlungswesen
Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Zuständig für die kreisangehörigen Gemeinden mit der Ausnahme der Großen Kreisstädte: Sinsheim, Wiesloch, Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Weinheim, diese sind selbst Versammlungsbehörde.
Kampfhundeprüfung
Die Wesenstests für die sogenannten „Listenhunde“ werden durch die Kreispolizeibehörde des Rhein-Neckar-Kreises in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt und der Polizeihundeführerstaffel durchgeführt. Die Anmeldeunterlagen sind stets an die Ortspolizeibehörde (Rathaus der jeweiligen Gemeinde) zu senden. Diese prüft die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und übersendet diese an das Landratsamt. Die Einladung zum Wesenstest erhalten Sie dann unaufgefordert.
Ansprechpartner für die Ortspolizeibehörden
Für allgemeine Fragen des Polizeirechts.
Bitte beachten: Keine Beratung von Bürgerinnen und Bürgern.