Ingenieurvermessungen
Zu den Ingenieurvermessungen zählen alle Vermessungen außerhalb des amtlichen Vermessungswesens. Hierzu gehören folgende Dienstleistungen:
- Lagepläne für Bauanträge nach §§ 4 u. 5 LBOVVO
- Bauabsteckungen (Schnurgerüst)
- Topografische Aufnahmen nach Lage und Höhe
- Ingenieurvermessungen für den Hoch- und Tiefbau
Antrag auf Ingenieurvermessung
Ingenieurvermessungen können per Post, Faxmitteilung (07261-9466-5170) oder E-Mail (vermessungsamt@rhein-neckar-kreis.de) beim Vermessungsamt beantragt werden. Selbstverständlich kann die Antragstellung nach Terminabsprache auch persönlich beim Vermessungsamt erfolgen.
Anträge auf Ingenieurvermessungen müssen folgende Punkte beinhalten:
- Antragsteller
- Art der gewünschten Ingenieurvermessung
- Betroffene Flurstücke
Name der Gemarkung
Flurstücksnummer(n) oder Lagebezeichnung (Straße u. Hausnr.) - Ansprechpartner für Rückfragen, Terminabsprache (Telefonnr., ggf. E-Mail Adresse)