Industrieüberwachung

Industrie- und Gewerbebetriebe haben oft Berührungspunkte mit wasserrechtlichen Belangen. Bei vielen gewerblichen Tätigkeiten und industriellen Produktionsprozessen fällt Abwasser an, welches mit wassergefährdenden und toxischen Stoffen, wie z. B. Schwermetallen, Lösungsmitteln, Ölen, Fetten, Säuren und Laugen verunreinigt ist. Diese Abwässer müssen vor einer Ableitung in die Kanalisation oder ein Gewässer durch den Abwasserverursacher vorgereinigt werden, da sie sonst zu Schäden im Gewässer, der Kanalisation oder im Klärprozess der kommunalen Kläranlage führen können.

In Abhängigkeit von der Verunreinigung kommen verschiedene Vorbehandlungsanlagen zum Einsatz, z. B. Öl- und Fettabscheider, Neutralisationsanlagen, Entgiftungsanlagen oder eine Kombination verschiedener Vorbehandlungsstufen.

Weiterhin werden im privaten und insbesondere im gewerblichen Bereich viele Stoffe hergestellt, verwendet, gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen, die als wassergefährdend eingestuft sind. Als wassergefährdend werden Stoffe bezeichnet, welche im Grundwasser oder in Oberflächengewässern schädliche Veränderungen hervorrufen können. Solche wassergefährdenden Stoffe sind z. B. Heizöl, Diesel, Benzin, Säuren, Laugen und Lösungsmittel.

Damit nimmt das Wasserrechtsamt im Bereich Industrieüberwachung folgende Aufgaben wahr:

  • Beurteilung der Notwendigkeit einer Vorbehandlung des Abwassers vor dessen Einleitung in den Kanal oder ein Gewässer
  • Genehmigung von Abwasservorbehandlungsanlagen
  • Überwachung von Abwasservorbehandlungsanlagen durch wiederkehrende Abwasserprobenahmen und Begehungen vor Ort
  • fachliche Beurteilung von bestehenden und geplanten Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entsprechend der AwSV (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe)
  • Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Belangen bei Baugesuchen

Das Wasserrechtsamt nimmt die o. g. Aufgaben für sämtliche Industrie- und Gewerbebetriebe innerhalb der räumlichen Zuständigkeit des Rhein-Neckar-Kreises wahr. Ausgenommen davon sind Betriebe, welche nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Industrieemissions-Richtlinie/IE-R) eine hohe Umweltrelevanz besitzen. Diese sog. IE-Anlagen werden durch das Regierungspräsidium Karlsruhe betreut.