Heimaufsicht

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Die Heimaufsicht ist für die Beratung und Prüfung von stationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime), ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Rhein-Neckar-Kreis zuständig.

Die Heimaufsicht dient dem Schutz und der Wahrung der Interessen und Bedürfnissen von pflegebedürftigen oder behinderten Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Einrichtungen.

Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetzes (WTPG) zu gewährleisten, werden die stationären Einrichtungen grundsätzlich einmal jährlich von der Heimaufsichtsbehörde überprüft (§ 17 Absatz 1, 6 WTPG). Zusätzlich finden ggf. Anlassprüfungen statt, wenn beispielsweise Beschwerden bei der Heimaufsicht eingehen. 

Der jährliche Prüfbericht der Heimaufsichtsbehörde kann bei der jeweiligen Einrichtung eingesehen werden (§ 8 Absatz 2 WTPG).

Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften werden in den ersten drei Jahren nach der Leistungsaufnahme regelhaft geprüft (§ 18 Absatz 1 WTPG). Nach diesem Zeitraum finden nur noch anlassbezogene Prüfungen statt.

Einrichtungen des betreuten Wohnens sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen unterliegen nicht der Heimaufsicht.

Weiterhin informiert und berät die Heimaufsicht Bewohner, Angehörige, Heimbeiräte über ihre Rechte und Pflichten; darüber hinaus auch betroffene Personen mit persönlichem Interesse an einer Beratung über stationäre Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften. Zudem steht die Heimaufsichtsbehörde für Personen, Träger und Anbieter zur Verfügung, die stationäre Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften eröffnen wollen.

Informationen und Beratungen zu Heimverträgen fallen seit dem Inkrafttreten des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) nicht mehr in die Zuständigkeit der Heimaufsicht. Hierbei handelt es sich um ein reines Verbraucherschutzgesetz, d. h. hier gilt ausschließlich das Zivil- und nicht das Ordnungsrecht.

Weitere Informationen

Kontakt

Ordnungsamt
- Heimaufsichtsbehörde -
Außenstelle Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
heimaufsicht@rhein-neckar-kreis.de

Tel. 06221 522-6180 (Fr. Hahn)
Tel. 06221 522-1639 (Fr. Bartl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich