Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar soll Handwerksbetrieben, vor allem wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind, das Arbeiten erleichtern. Handwerksbetriebe müssen nicht für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden und digitalen Handwerkerparkausweis nutzen.

Online-Antrag

Ab sofort können Handwerksbetriebe ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (Handwerkerparkausweis) digital einreichen. Dies ersetzt die bisherige analoge Beantragung und bietet Ihnen als Handwerksbetrieb eine zeitsparende, komfortable und kostengünstige Lösung. Statt wie bisher den Antrag in Papierform auszufüllen und einzureichen, wickeln Sie nun den gesamten Prozess online ab. Die digitale Lösung ermöglicht es Ihnen, den Antrag schnell und unkompliziert von Ihrem Computer oder mobilen Gerät aus zu stellen. Darüber hinaus haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Anträge.

Was wird benötigt?

  • Registrieren bei OMNIA: klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
  • Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
  • Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
  • Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
  • Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.

Was kostet es?

Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis.

Wie kann der Handwerkerparkausweis genutzt werden?

  • Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
  • Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
  • Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de

So funktioniert es:

  • Klicken Sie den Link zur Antragsseite:
  • Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA (WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat).
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
  • Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
  • Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.
  • Der Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind. Während Handwerker früher für jeden Einsatzort eine eigene kommunale Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen mussten, können sie heute den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen, der in allen 290 Kommunen der Metropolregion gültig ist.

Sollten Sie Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung:
Telefon: 06221 522-4106
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr

Weitere Informationen:

Informationsblatt (497 KB)

Kontakt

Porträt der Amtsleitung

Amtsleiterin: Anke Straub

Straßenverkehrsamt
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522-4106
Fax 06221 522-4388

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich