Gewerblicher Güterkraftverkehr

Nationaler Güterkraftverkehr

Sie beabsichtigen, geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter in Deutschland mit Kraftfahrzeugen zu transportieren und Sie setzen Fahrzeuge ein, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt?
Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit EU-/EWR-Staaten benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz. Diese wird umgangssprachlich auch als EU-Lizenz oder EG-Lizenz bezeichnet. Sie können sie auch für den innerdeutschen Verkehr einsetzen. Darüber hinaus berechtigt sie zu innerstaatlichem Verkehr in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehr). Seit dem 21.05.2022 wird im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr eine Gemeinschaftslizenz benötigt, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Fahrzeugkombination über 2,5t liegt.

Gerne informieren wir Sie weiter und schicken Ihnen bei Bedarf Antragsunterlagen zu. Nähere Informationen erhalten Sie unter gueterkraftverkehr@rhein-neckar-kreis.de oder 06221/522-1672.

Kontakt

Porträt der Amtsleitung

Amtsleiterin: Anke Straub

Straßenverkehrsamt
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522-4106
Fax 06221 522-4388

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich