Grundwasserstand

Wenn Sie Daten/Auskünfte zum Grundwasserstand für Ihr Vorhaben benötigen, erhalten Sie die vorhandenen Grundwasserdaten wie nachfolgend beschrieben.

Das Land Baden-Württemberg unterhält Messstellen, in denen die Grundwasserstände langjährig gemessen werden. Die Aufzeichnungen dieser Messwerte können kostenfrei über den Daten- und Kartendienst der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) abgerufen werden:

  • Zuerst muss eine Messstelle im entsprechenden Gebiet gesucht werden. Beispielweise über den Themenbaum „Wasser – Grundwasser – Auswahl nach Gebiet“. Über die Option „Ansichten – Karten“ lassen sich ausgewählte Messstellen auch auf der Karte anzeigen.
  • Anschließend kann im Themenbaum „Wasser – Grundwasser – Messstellenauswahl“ die ausgewählte Messstelle sowie der gewünschte Zeitraum eingeben werden. Die Daten lassen sich über die Option „Ansichten – Diagramme“ auch als Diagramm darstellen.
  • Sollte auch die Geländehöhe benötigt werden, kann in der Kartenansicht über „WPS-Prozess ausführen – Geländeinfo“ die Geländehöhe in m ü. NN für einen ausgewählten Punkt aus dem digitalen Geländemodell abgerufen werden.
  • Anfragen zu Grundwasserstandauskünften in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe können im Ausnahmefall auch an Herrn Stefan Wild (Stefan.Wild@rpk.bwl.de) oder Herrn Robert Eigner (Robert.Eigner@rpk.bwl.de) gestellt werden.
  • Weiterführende Informationen zu den Themen Grundwasser und Grundwassermessstellen finden Sie bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Gebiete ohne Messdaten zum Grundwasserstand

Da nicht flächendeckend Grundwassermessstellen betrieben werden, kann auch nicht für jeden Ort ein Grundwasserstand abgerufen werden.
Sollten in der Umgebung Ihres Vorhabens keine Grundwasserdaten vorhanden sein, müssen Sie ggf. weiterreichende Untersuchungen (z. B. Bohrungen in den Untergrund) durchführen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass für jede Bohrung ins Grundwasser eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Wasserrechtsamt vor Durchführung der Bohrung zu beantragen ist.