Grundwasserschutz

Aufgaben des Grundwasserschutzes

Wasser ist mit Luft und Boden eines der lebensnotwendigen Umweltgüter. Grundwasser nimmt dabei noch eine herausragende Stellung ein, weil es durch seine Qualität seit Urzeiten dem Menschen als Trinkwasser dient. Neben anderen besonderen Eigenschaften ist Wasser auch das universellste Lösungsmittel. Es kann nicht nur Mineralien aus dem Untergrund lösen, die sich positiv auf die menschliche Gesundheit auswirken, sondern z.B. auch Schwermetalle, die häufig das Gegenteil bewirken.

Die besondere Wertigkeit des Wassers erfordert einen umfassenden Schutz gegen mögliche nachteilige Einflüsse wie Übernutzung und Verunreinigung. Die Verunreinigungspfade sind vielfältig. Da das Grundwasser in erster Linie aus Niederschlägen gebildet wird, wirkt sich jegliche Tätigkeit in der Luft und im Boden auf das Grundwasser aus.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen gibt es eine Reihe von Rechtsverordnungen, Richtlinien und technischen Regeln, die weitere Regelungen treffen und die sich alle sowohl an die Behörden als auch an Privatpersonen direkt richten. Die EU-Richtlinien richten sich demgegenüber nicht direkt an Privatpersonen, sondern mittelbar über die nationalen Gesetze. Ziel aller dieser Regelungen ist es, das Grundwasser in Menge und Qualität zu schützen, damit es möglichst in seinem ursprünglichen Zustand als Trinkwasser genutzt werden kann. Denn Trinkwasser ist nach allgemeinem Rechtsverständnis das unverzichtbare Lebensmittel Nr. 1.

Aufgabe des Wasserrechtsamtes - laut Gesetz untere Wasserbehörde und technische Fachbehörde – ist es, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

Dies geschieht durch:

  • direktes Tätigwerden bei wassergefährdenden Handlungen im weitesten Sinn  
  • direkte Überwachung von Wasserschutzgebieten
  • Kontrolle von Grundwasseranalysen
  • das Einbringen der Grundwasserschutzregelungen in eine Reihe von Planungs- und Genehmigungsverfahren

So ist der Grundwasserschutz beispielsweise verknüpft mit der

  • Raumordnungsplanung
  • Flächennutzungssplanung
  • Bauleitplanung
  • Straßenplanung
  • Planung der Bahn AG
  • Deponieplanung
  • Entwässerungsplanung

Durch direkte Anwendung bei Maßnahmen von Privaten, wie

  • Kiesgruben
  • Steinbrüche
  • Beregnungsbrunnen
  • Gartenbrunnen
  • Erdwärmenutzung
  • Fischteiche ohne Abdichtung
  • Entwässerungsmaßnahmen

Im Rhein-Neckar-Kreis bestehen derzeit 47 Wasserschutzgebiete für Trinkwassergewinnungsanlagen aus denen Kreisgemeinden versorgt werden. Weitere 9 Wasserschutzgebiete, deren Gewinnungsanlagen außerhalb liegen, bedecken ebenfalls Flächen des Rhein-Neckar-Kreises.

Unter Schutz gestellt sind ca. 340 km², was bei einer Kreisfläche von rd. 1060 km² einem Anteil von 32 % entspricht.

Die Überwachung der Wasserschutzgebiete erfolgt durch das Gesundheitsamt und die Wasserversorgungsunternehmen (Städte/Gemeinden/Zweckverbände). Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz macht Kontrollen im Rahmen der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung – SchALVO. Um Einträge aus öffentlichen Abwasseranlagen zu verhindern, werden diese durch deren Betreiber im Rahmen der Eigenkontrolle überwacht.
 
Unzulässige Handlungen werden verfolgt und geahndet.