FAQs Landtagswahl 2026
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Landtagswahl 2026.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Landtagswahl 2026.
Erstmals können bei der Landtagswahl 2026 schon Menschen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes, die am Wahltag
Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg gilt erstmals ein neues Wahlrecht. Dabei wurde nicht nur das Mindestalter der Wahlberechtigten auf 16 Jahre abgesenkt, die Wählerinnen und Wähler haben jetzt auch zwei Stimmen.
Ähnlich wie bei der Bundestagswahl wird mit der Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei bzw. deren Landesliste gewählt.
Das Landratsamt ist zuständig für die vier im Rhein-Neckar-Kreis liegenden Wahlkreise Nr. 37 Wiesloch, Nr. 39 Weinheim, Nr. 40 Schwetzingen und Nr. 41 Sinsheim.
Nach Schließung der Wahllokale, ermitteln die Gemeinden das Abstimmungsergebnis in ihrer Kommune. Das jeweilige Ergebnis wird an den Kreiswahlleiter Stefan Hildebrandt im Landratsamt übermittelt. Dort werden die Ergebnisse zum Gesamtergebnis des betreffenden Wahlkreises addiert. Mit diesem vorläufigen Ergebnis steht fest, welche Kandidatin oder welcher Kandidat den Wahlkreis als direkt gewählte Abgeordnete oder direkt gewählter Abgeordneter im 18. Landtag von Baden-Württemberg vertreten wird.
Neben der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses übernimmt der Kreiswahlleiter weitere wichtige Aufgaben:
Das amtliche Endergebnis im Landkreis wird vom Kreiswahlausschuss festgestellt und bekanntgegeben. Dies erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Sitzung. Erfahrungsgemäß ist mit diesem etwa zwei Wochen nach der Wahl zu rechnen. Bereits am Wahlabend werden die (vorläufigen) Landtagswahl-Ergebnisse auf der Homepage www.rhein-neckar-kreis.de/ltwbw veröffentlicht.