FAQs Landtagswahl 2026

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Landtagswahl 2026.

Wann wird gewählt?

Die Wahl zum 18. Landtag findet am 8. März 2026 statt. Am Wahlsonntag sind die Wahllokale grundsätzlich von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Was wird gewählt?

Bei der Landtagswahl werden die mindestens 120 Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt.

Wer darf wählen?

Erstmals können bei der Landtagswahl 2026 schon Menschen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Baden-Württemberg haben,
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen sind.

Wie wird gewählt?

Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg gilt erstmals ein neues Wahlrecht. Dabei wurde nicht nur das Mindestalter der Wahlberechtigten auf 16 Jahre abgesenkt, die Wählerinnen und Wähler haben jetzt auch zwei Stimmen.

Ähnlich wie bei der Bundestagswahl wird mit der Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei bzw. deren Landesliste gewählt.

Wo wird gewählt?

Die Wahl findet in den landesweit eingerichteten Wahllokalen innerhalb der 70 eingeteilten Wahlkreise des Landes Baden-Württemberg statt. Eine Briefwahl ist durch Beantragung bei der Gemeinde ebenfalls möglich.

Welche Aufgaben übernimmt das Landratsamt bei der Wahl?

Das Landratsamt ist zuständig für die vier im Rhein-Neckar-Kreis liegenden Wahlkreise Nr. 37 Wiesloch, Nr. 39 Weinheim, Nr. 40 Schwetzingen und Nr. 41 Sinsheim.

Nach Schließung der Wahllokale, ermitteln die Gemeinden das Abstimmungsergebnis in ihrer Kommune. Das jeweilige Ergebnis wird an den Kreiswahlleiter Stefan Hildebrandt im Landratsamt übermittelt. Dort werden die Ergebnisse zum Gesamtergebnis des betreffenden Wahlkreises addiert. Mit diesem vorläufigen Ergebnis steht fest, welche Kandidatin oder welcher Kandidat den Wahlkreis als direkt gewählte Abgeordnete oder direkt gewählter Abgeordneter im 18. Landtag von Baden-Württemberg vertreten wird.

Neben der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses übernimmt der Kreiswahlleiter weitere wichtige Aufgaben:

  • Durchführung des Wahlvorschlagsverfahrens: Nach Eingang der Wahlvorschlagsunterlagen durch Parteien und Einzelbewerber wird im Landratsamt durch eingehende Prüfung über die Zulassung entschieden
  • Übermittler zwischen Gemeinde und Landeswahlleiterin: Der Kreiswahlleiter ist eines von drei Wahlorganen bei der Landtagswahl und ist zwischen der Landeswahlleiterin und den jeweiligen Wahlvorstehern im Wahlbezirk angesiedelt
  • Entscheidung über Beschwerden gegen die Versagung von Wahlscheinen
  • Beschaffung von Stimmzetteln und Briefwahlunterlagen

Wann werden die Ergebnisse bekannt gegeben?

Das amtliche Endergebnis im Landkreis wird vom Kreiswahlausschuss festgestellt und bekanntgegeben. Dies erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Sitzung. Erfahrungsgemäß ist mit diesem etwa zwei Wochen nach der Wahl zu rechnen. Bereits am Wahlabend werden die (vorläufigen) Landtagswahl-Ergebnisse auf der Homepage www.rhein-neckar-kreis.de/ltwbw veröffentlicht.