Auch Rhein-Neckar-Kreis frei von Blauzungenkrankheit

Seit dem 18. Juli 2022 gilt das gesamte Land Baden-Württemberg als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Die EU-Kommission hat den restlichen Teil Baden-Württembergs, der noch einem Tilgungsplan unterlag, als „seuchenfrei“ in Bezug auf die Blauzungenkrankheit erklärt. Zu diesem Teil zählt auch der Rhein-Neckar-Kreis.

Für das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus Baden-Württemberg gibt es nun keine Beschränkungen mehr. Umgekehrt müssen Rinder, Schafe und Ziegen aus Gebieten, die noch nicht frei von der BTV sind, bestimmte Vorgaben erfüllen, wenn sie in den Rhein-Neckar-Kreis verbracht werden sollen (gültige Impfung oder Untersuchung auf BTV mit negativem Ergebnis).

Da das Risiko eines erneuten Eintrags aufgrund des hohen Infektionsdruckes aus angrenzenden Regionen besteht, ruft der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauck, dazu auf, Rinder, Schafe und Ziegen freiwillig gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und BTV 8 impfen zu lassen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen BTV.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Erkrankung der Wiederkäuer, zu denen Rinder, Schafe und Ziegen zählen. Der Name leitet sich von einem Symptom der Krankheit, einer geschwollenen, bläulich verfärbten Zunge ab. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weder beim Kontakt mit den Tieren noch beim Verzehr der Produkte dieser Tiere.