Beistandschaft, Beratung und Beurkundung

Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und / oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil geltend zu machen.

Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein. Nur wenn das Jugendamt Ihr Kind vor Gericht vertritt, ist die Vertretung durch Sie ausgeschlossen.

Beratung/Unterstützung

  • für Mütter und Väter, die allein für ein Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen
  • Junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr
  • Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter

Gerne können Sie sich, mit der Bitte um Beratung und Unterstützung an unser Jugendamt wenden. Wir beraten zu Fragen der Vaterschaftsfeststellung, der Geltendmachung von Unterhalt und zu Fragen des Sorgerechts und unterstützen Sie dabei, außergerichtliche Einigung insbesondere zum Unterhalt herzustellen.

Beurkundungen

Wir beraten und beurkunden kostenfrei u.a. Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen, Sorgeerklärungen (jeweils auch vorgeburtlich) und Unterhaltsverpflichtungen.

Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall mit uns einen Termin. So können wir ausreichend Zeit für Ihr Anliegen einplanen.