Klimawandelanpassung
Der Rhein‑Neckar‑Kreis nimmt die gesetzlichen Vorgaben zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels nach dem Klimaschutz‑ und Klimawandelanpassungsgesetz Baden‑Württemberg (KlimaG BW) wahr. Danach sind Landkreise verpflichtet, im ersten Schritt für ihr Kreisgebiet ein Klimaanpassungskonzept zu erstellen. Darüber hinaus umfasst die Aufgabe des Rhein‑Neckar‑Kreises die Erarbeitung von Klimaanpassungskonzepten für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese nicht selbst verpflichtet sind, eigene Konzepte zu erstellen.
Die Geschäftsstelle Klimaschutz übernimmt hierfür die koordinativen Aufgaben um die amts- und später kommunenübergreifenden Prozesse zu strukturieren und im ersten Schritt ein Klimawandelanpassungskonzept für das Kreisgebiet und kreiseigene Liegenschaften zu formulieren und zu beschließen.



