Land stärkt kommunale Nebenbahnen: Kreis profitiert auch

Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Schienenverkehr auf kommunalen Nebenbahnen künftig stärker finanziell. Zum Jahresende hat das Verkehrsministerium die entsprechenden Finanzierungsverträge abgeschlossen. Sie gelten rückwirkend für das Jahr 2025. Damit sorgt das Land für Planungssicherheit und entlastet die kommunalen Träger – trotz knapper Regionalisierungsmittel. Das teilte das Verkehrsministerium in einer Pressemitteilung am 21. Januar 2026 mit.
„Wir unterstützen diese Nebenstrecken und sichern so ein gutes Mobilitätsangebot abseits der Hauptrouten. So entlasten wir Städte und Landkreise. Das Land beteiligt sich damit dauerhaft an ihrer Finanzierung. Wir geben den Kommunen damit Planungssicherheit. Mit festen Landesbeiträgen können sie ihre Bahnen verlässlich betreiben und weiterentwickeln. Die Verträge gelten rückwirkend für 2025. Das hilft den kommunalen Trägern sofort und federt steigende Betriebskosten ab. Wo lokal Verantwortung für die Schiene übernommen wurde, unterstützen wir ab 2027 noch mal mehr. Dazu kommt ein Bonus für Reaktivierungen“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Mit den neuen Vereinbarungen steigt das Land in dieser Form neu in die Finanzierung kommunal betriebener Nebenbahnen ein. Insgesamt mobilisiert das Land dafür bis 2031 rund 130 Millionen Euro aus Regionalisierungsmitteln. Für die Jahre 2025 und 2026 sind jeweils 15 Millionen Euro vorgesehen, ab 2027 bis 2031 jeweils 20 Millionen Euro pro Jahr.
Die Mittel werden als feste Finanzierungsbeiträge ausgezahlt. Grundlage ist der Landesstandard gemäß dem SPNV-Zielkonzept 2025.. Mit dem neuen Finanzierungsmodell sichert das Land den langfristigen Betrieb wichtiger regionaler Bahnstrecken. Fahrgäste profitieren von stabilen Angeboten.
Diese Nebenbahnen profitieren
- RNV / OEG-Netz (Raum Mannheim – Heidelberg – Weinheim); Gebiet: Stadtkreis Mannheim, Stadtkreis Heidelberg sowie Rhein-Neckar-Kreis. Zusätzlicher Landesbeitrag: 5.301.616 Euro pro Jahr 2025 und 2026, 6.627.020 Euro pro Jahr 2027 bis 2031
- Albtalbahn, Katzbachbahn, Kraichtalbahn, Hardtbahn; Gebiet: Landkreis Karlsruhe. Zusätzlicher Landesbeitrag: 4.916.000 Euro pro Jahr 2025 und 2026, 6.145.750 Euro pro Jahr 2027 bis 2031
- Schönbuchbahn (Dettenhausen – Böblingen); Gebiet: Landkreis Böblingen (Start in Dettenhausen im Landkreis Tübingen). Zusätzlicher Landesbeitrag: 1.473.280 Euro pro Jahr 2025 und 2026, 2.504.576 Euro pro Jahr 2027 bis 2031 (inklusive Reaktivierungsbonus)
- Strohgäubahn (Korntal – Weissach); Gebiet: Landkreis Ludwigsburg. Zusätzlicher Landesbeitrag: 1.229.888 Euro pro Jahr 2025 und 2026, 1.537.360 Euro pro Jahr 2027 bis 2031
- Wieslauftalbahn (Schorndorf – Rudersberg – Oberndorf); Gebiet: Rems-Murr-Kreis. Zusätzlicher Landesbeitrag: 795.444 Euro pro Jahr 2025 und 2026, 1.025.751 Euro pro Jahr 2027 bis 2031 (inklusive Reaktivierungsbonus)
- Tälesbahn (Nürtingen – Neuffen); Gebiet: Landkreis Esslingen. Zusätzlicher Landesbeitrag: 582.132 Euro pro Jahr 2025 und 2026, 777.415 Euro pro Jahr 2027 bis 2031
Für Strecken, die seit 1996 reaktiviert wurden, wie die Schönbuchbahn, sieht das Land ab 2027 zusätzlich einen Bonus vor. Damit würdigt Baden-Württemberg das Engagement von Kommunen, die früh in den Schienenverkehr investiert haben. Zugleich kann das Land bei Bedarf zusätzliche Sitzplatzkapazitäten finanzieren, wenn die Nachfrage steigt.
Hintergrund
Nebenbahnen sind regionale Bahnstrecken mit meist kürzeren Linien und geringerem Verkehrsaufkommen als die Hauptachsen des Schienenverkehrs. Sie verbinden Städte und Gemeinden mit dem überregionalen Bahnnetz und sind besonders im ländlichen Raum wichtig für den Alltag vieler Fahrgäste.
Anders als der landesweit organisierte SPNV fallen die oben aufgeführten Strecken bislang nicht in die Zuständigkeit des Landes. Sie werden historisch von Landkreisen oder Kommunen getragen, etwa weil sie früher von Stilllegung bedroht waren, oder gar schon stillgelegt worden sind und vor Ort übernommen wurden.
Statement von Landrat Stefan Dallinger
Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, begrüßt den Einstieg des Landes Baden-Württemberg in die Finanzierung kommunaler Nebenbahnen – insbesondere für die Stadtbahnlinien 5 und 5a im RNV-/OEG-Netz: „Dass das Land Baden-Württemberg ab dem Fahrplanjahr 2025 rückwirkend in die Mitfinanzierung der kommunalen Nebenbahnen einsteigt, ist ein echter Durchbruch – auch für den Rhein-Neckar-Kreis und unsere Städte und Gemeinden entlang der Linie 5 und 5a. Diese Entscheidung bringt Planungssicherheit, stabilisiert das Angebot und entlastet die kommunalen Haushalte.“
Dallinger verweist darauf, dass der Rhein-Neckar-Kreis das Thema wiederholt gegenüber dem Land adressiert habe: „Wir haben in den vergangenen Monaten und Jahren in zahlreichen Gesprächen immer wieder deutlich gemacht, dass kommunal getragener Schienenverkehr dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen braucht. Dass das Land jetzt verbindlich Verantwortung übernimmt, ist ein wichtiges Signal – gerade angesichts steigender Betriebskosten.“
Der Landrat hebt hervor, dass die Förderung des Landes unmittelbar Wirkung entfaltet: „Die von den betroffenen Kreiskommunen (Weinheim, Schriesheim, Edingen-Neckarhausen, Dossenheim, Hirschberg, Heddesheim) zu erbringenden Zuschussleistungen werden sich den Jahren 2025 und 2026 um jeweils insgesamt rund 2 Millionen Euro und ab dem Jahr 2027 um ca. 2,6 Millionen Euro verringern. Der Kreiszuschuss wird sich im laufenden und kommenden Haushaltsjahr für die RNV-Linien 5, 5a jährlich um rund 830.000 Euro und ab dem Jahr 2028 bis zum Ende des Jahres 2031 jährlich um etwa eine Million Euro reduzieren.“
Abschließend dankt Dallinger dem Land Baden-Württemberg: „Ich danke Verkehrsminister Winfried Hermann und dem Verkehrsministerium ausdrücklich für die nun abgeschlossenen Finanzierungsverträge. Das ist ein entscheidender Schritt, um die kommunal getragene Schiene dauerhaft zu sichern – und somit ein Gewinn für den Alltag vieler Pendlerinnen und Pendler im Rhein-Neckar-Kreis.“

