Jugendschutz auch in der Faschingszeit im Blick behalten

Hexen auf dem Faschingsumzug
(Archivbild: Tobias Schwerdt)

Die Faschingszeit nähert sich ihrem Höhepunkt. Umzüge, Faschingsveranstaltungen und der Straßenfasching laden in den kommenden Tagen wieder zum fröhlichen gemeinsamen Feiern ein.

Damit diese Zeit für alle zu einem positiven Erlebnis wird, darf der Schutz von Kindern und Jugendlichen jedoch nicht aus dem Blick geraten. Das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises weist deshalb darauf hin, dass die Bestimmungen des Jugendschutzes auch während der närrischen Tage uneingeschränkt gelten.

Alkohol: Altersgrenzen beachten

Alkohol, Tabak, E-Zigaretten sowie illegale Drogen stellen für junge Menschen ein erhebliches Gesundheits- und Sicherheitsrisiko dar. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben tragen insbesondere Erwachsene Verantwortung – dazu zählen Erziehungsberechtigte ebenso wie Veranstaltende von Festen und Mitarbeitende des Einzelhandels. Sie alle sind gefordert, auf die Altersgrenzen bei Abgabe und Konsum zu achten. Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Bier, Wein und Sekt erst an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden. Alkopops und branntweinhaltige Lebensmittel sowie Tabakwaren sind grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Entsprechend dieser Altersgrenzen besteht ein klares Abgabeverbot an jüngere Personen. Zudem ist der Konsum von Cannabis in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren untersagt.

„Fasching lebt von Ausgelassenheit und Gemeinschaft – doch trotz aller Feierfreude bedarf es klarer Regeln“, erklärt die Leiterin des Jugendamts, Susanne Keppler. „Wer Verantwortung für Kinder und Jugendliche trägt, muss gerade jetzt genau hinschauen. Der Jugendschutz schützt nicht nur vor Gefahren, sondern ermöglicht erst ein sicheres und unbeschwertes Miteinander.“

Das Jugendamt ruft dazu auf, während der Veranstaltungen besonders aufmerksam miteinander umzugehen. Dazu gehört, aufeinander zu achten, Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen und frühzeitig Hilfe zu holen, wenn es zu schwierigen Situationen oder Kontrollverlust kommt. Das Ziel bleibt klar: Kein Feiern „ohne Bewusstsein“ – damit die Faschingszeit für alle fröhlich und sicher verläuft.