Jahresbericht der Heimaufsicht

Grafik mit schützenden Händen über alten Menschen
(Symbolbild: Pixabay)

87 stationäre Einrichtungen mit insgesamt 5.942 Plätzen (2020: 86 Einrichtungen mit 5.936 Plätzen), 188 Überprüfungen im vergangenen Jahr – und jede Menge Arbeit wegen Corona: Das sind die Eckpunkte des Jahresberichts der Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises, den Leiterin Katja Hahn im Ausschuss für Soziales des Kreistags vorstellte.

Die Arbeit der Heimaufsichtsbehörde im Jahr 2021 war noch immer stark beeinflusst von der Corona-Pandemie. Dadurch wurde nicht nur die Organisation und Durchführung der Kontrollen erschwert, sondern es kamen durch Corona sowohl auf die Einrichtungen als auch auf die Heimaufsicht zusätzliche Aufgaben bei der Unterstützung der Einrichtungen im Kontext von Testungen und Impfungen hinzu.

Ein Großteil der Plätze (5.384) entfällt im Rhein-Neckar-Kreis auf Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf (Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen), 558 Plätze gibt es zudem in den 14 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die Einzelzimmerplatzquote in den stationären Einrichtungen des Rhein-Neckar-Kreises liegt im Schnitt inzwischen bei 78 Prozent (2020: 75 Prozent). Im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf erfüllen inzwischen 24 Einrichtungen die 100-%-Einzelzimmerquote. Im Bereich der Einrichtungen für Behinderte weisen 9 Einrichtungen eine hundertprozentige Einzelzimmerquote auf.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sollen die stationären Einrichtungen durch wiederkehrende Regelprüfungen oder anlassbezogene Prüfungen der Heimaufsichtsbehörde überwacht werden. Die Regelprüfungen erfolgen einmal im Kalenderjahr. Hierbei soll überprüft werden, ob die Einrichtungen die Anforderungen nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz erfüllen. „Doch wie schon im Jahr 2020 mussten auch im vergangenen Jahr die Prüfungen im Jahr 2021 immer wieder an die Gegebenheiten der Pandemie angepasst werden“, erläutert Referatsleiterin Katja Hahn. Insofern stellte das baden-württembergische Ministerium für Soziales und Integration die Durchführung der Regelprüfungen in das weitgehende Ermessen der Heimaufsichtsbehörden.

Ergebnisse der Überprüfungen

Insgesamt wurden im Laufe des Jahres 2021 im Landkreis 82 Regelprüfungen durchgeführt. Die Überwachungsquote lag 2021 somit trotz Corona bei 94 Prozent. Zusätzlich fanden im letzten Jahr insgesamt 106 Anlassprüfungen statt. „Diese hohe Zahl resultiert daraus, dass im Februar 2021 alle stationären Einrichtungen aufgesucht und hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Corona-Verordnung, speziell der Hygienevorgaben, überprüft wurden“, erklärt Hahn. Bei insgesamt 24 Prozent der Einrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis hatte die Heimaufsicht anlässlich der Prüfung überhaupt nichts zu beanstanden. Es gab aber im Jahr 2021 etwa ein Drittel mehr Beanstandungen als im Vorjahr. Die meisten Beanstandungen gab es bezüglich der Personalausstattung, zudem wurden häufig Mängel in der Pflege- und Betreuungsdokumentation sowie im Umgang mit Medikamenten (Aufbewahrung/Verfall/Beschriftung) festgestellt.

Wie bereits in den letzten Jahren ist auch im Jahr 2021 erfreulicherweise ein Rückgang der freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FEM) im Bereich der Bettgitter in den stationären Einrichtungen des Kreises zu verzeichnen. „Der vermehrte Einsatz von entsprechenden Hilfsmitteln zur Vermeidung von FEM wie beispielsweise Niedrigflurbetten und geteilte Bettgitter haben hierzu wesentlich beigetragen“, so Hahn. Die Quote bei der Anwendung von Bettgittern liegt inzwischen bei 2,5 Prozent (2020: 3 Prozent/jeweils bezogen auf die Gesamtzahl der Bewohner von stationären Einrichtungen im Landkreis). Bei den Fixierungen und bei den sonstigen FEM stabilisierten sich die Zahlen auch 2021 auf einem konstanten niedrigen Niveau von jeweils 1 Prozent.

Insgesamt kann die Heimaufsichtsbehörde den Pflegeheimen im Rhein-Neckar-Kreis ein gutes Zeugnis ausstellen. „Bei unseren Prüfungen haben wir keine schwerwiegenden Mängel festgestellt; die meisten Mängel bezogen sich auf die Personalausstattung. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, ein Beschäftigungsverbot oder gar die Untersagung des Betriebs waren in keinem Fall erforderlich“, erklärt Referatsleiterin Katja Hahn.

Ein Thema ist laut Hahn aus Sicht der Heimaufsichtsbehörde seit einigen Jahren auffällig: der Fachkräftemangel im Pflegebereich. „Wir merken, dass viele stationäre Einrichtungen Schwierigkeiten haben, entsprechend qualifiziertes Personal zu rekrutieren.“ Daraus resultierten oftmals die festgestellten Mängel oder Beschwerden. Der Fachkräftemangel habe sich nicht zuletzt durch die vielen Corona-bedingten Ausfälle des Pflegepersonals bemerkbar gemacht.

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