Erster bestätigter Vogelgrippe-Fall im Landkreis

Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es den ersten bestätigten Nachweis des Geflügelpestvirus H5N1.
Das Veterinäramt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis hat am Mittwoch, 3. Dezember, die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) erhalten. Betroffen ist eine auf der Gemarkung Altlußheim erlegte Kanadagans.
"Nur eine Frage der Zeit"
„Es war nur eine Frage der Zeit, bis wir auch im Rhein-Neckar-Kreis einen Nachweis haben würden“, erklärt Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts. „Der bestätigte Fall ändert jedoch nichts an der bestehenden Risikoeinschätzung und der derzeitigen Lage.“
Allgemeinverfügung bleibt unverändert bestehen
Die seit 14. November geltende Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel in sieben Kommunen entlang des Rheinverlaufs bleibt daher unverändert in Kraft. Ziel der Maßnahme ist es weiterhin, Hausgeflügelbestände bestmöglich vor einem Eintrag des Virus zu schützen.
Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises zur Aufstalltungspflicht
Was bedeutet Aufstallungspflicht
Geflügelhalterinnen und -halter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen halten, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern. Dies gilt für gewerbliche Betriebe ebenso wie für Hobbyhaltungen. Ziel ist es, einen möglichen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Biosicherheitsmaßnahmen besonders wichtig
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weist erneut darauf hin, dass eine konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend bleibt.
- Schutz vor direktem und indirektem Kontakt zu Wildvögeln
- Betreten der Haltungseinrichtung nur mit betriebsspezifischer Kleidung und Schuhwerk
- Hygienische Maßnahmen wie Händewaschen beim Betreten und Verlassen
- wildvogelgeschützte Aufbewahrung von Futter, Einstreu und Gerätschaften
- Tränken ausschließlich mit Leitungswasser
- Fernhalten betriebsfremder Personen und Haustiere von den Ställen
Tote Vögel melden
Wer tote Vögel findet, sollte diese nicht berühren und das zuständige Veterinäramt informieren. Dies ist wie folgt möglich: veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de oder telefonisch unter 06221/522-4265.
Weitere Informationen:
Infoseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

