Ausbau des Leimbach-Oberlaufs: Nächste Maßnahmen können erfolgen

Bild des Leimbachs - daneben ist die vorbeifahrende S-Bahn
Leimbach in Wiesloch (Blick in Fließrichtung) im Bereich der Kläranlage (Foto: Regierungspräsidium Karlsruhe)

(Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 08.12.2025)

Der am 7. April 2025 durch die Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Rhein-Neckar, erlassene Planfeststellungsbeschluss zu der Maßnahme 3.1 ist nun bestandskräftig.

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg rechtskräftig

Der Beschluss wurde vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos beklagt. Das abweisende Urteil des Verwaltungsgerichtshof vom 21. Oktober 2025 (Az. 3 S 872/25) ist seit 4. Dezember 2025 rechtskräftig. Damit sind keine weiteren Rechtsbehelfe mehr offen. Der Planfeststellungsbeschluss kann damit umgesetzt werden.

Abschnitt zwischen Hochwasserrückhaltebecken Nußloch bis zur ehemaligen Hubbrücke in Wiesloch

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe verbessert mit dem Beschluss den Hochwasserschutz am Leimbach Schritt für Schritt. Die Maßnahme 3.1 ist Teil der Maßnahme 3 "Ausbau Leimbach-Oberlauf". Sie umfasst einen 1,4 Kilometer langen Abschnitt des Leimbachs zwischen dem "Adelsförsterpfad" in Wiesloch (ehemalige Hubbrücke) und dem Hochwasserrückhaltebecken Nußloch. Damit können für einen weiteren Teilabschnitt der Hochwasserschutzkonzeption Leimbach-Hardtbach, bestehend aus insgesamt fünf Maßnahmen, die nächsten baulichen Maßnahmen erfolgen.

Während die Maßnahme 3.2 im Bereich des Leimbachparks bereits 2016 umgesetzt wurde, können die Bauarbeiten der Maßnahme 3.3 im Stadtgebiet von Wiesloch voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen werden. Das Regierungspräsidium wird nun – aufbauend auf dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss und unter Berücksichtigung der Personal- und Finanzressourcen des Landes – in einem nächsten Schritt mit der Ausführungsplanung und der Bauvorbereitung der Maßnahme 3.1 beginnen. Über den Baubeginn und mögliche Beeinträchtigungen während der Bauzeit wird das Regierungspräsidium Karlsruhe rechtzeitig gesondert informieren.

Weitere Informationen:

Mit dem Ausbau dieses Teilabschnitts wird der Hochwasserschutz am Leimbach für die Stadt Wiesloch zwischen dem „Adelsförsterpfad“ (ehemalige Hubbrücke) und dem Hochwasser­rückhaltebecken Nußloch verbessert. Die Hochwasserschutzdämme werden saniert und in einigen Bereichen durch Hochwasserschutzmauern oder Spundwände ergänzt. Gleichbedeutend werden mit dem Ausbau die Zielsetzungen der Europäischen Wasserrahmen­richtlinie (WRRL) umgesetzt, in dem die Gewässerökologie wesentlich verbessert wird. Durch den Ausbau soll zudem die Unterhaltung des Leimbachs und der Hochwasserschutzdämme erleichtert und der Leimbach für die Bevölkerung insgesamt wieder attraktiver und erlebbarer werden. Das Vorhaben steht dabei im Kontext weiterer Maßnahmen am Leimbach und Hardtbach, die durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geplant und zum Teil bereits umgesetzt wurden.

Häufige Fragen zur Maßnahme 3.1.