Afrikanische Schweinepest: Kein Feuerwerksverbot in den Sperrzonen

Feuerwerksraketen am Himmel
Silvesterfeuerwerk ist auch in den ASP-Sperrzonen zulässig

Der Rhein-Neckar-Kreis hat am 9. Dezember 2025 seine Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erneut aktualisiert.

Die aktuell geltenden behördlichen Anordnungen treten am Mittwoch, 10. Dezember 2025, in Kraft. Mit dieser Anpassung entfällt die bisherige Regelung zur Pyrotechnik, wonach in den Sperrzonen I und II das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderer pyrotechnischer Gegenstände im Freien untersagt waren:

Feuerwerk ist damit – im Rahmen der bundesweit gültigen Vorschriften – wieder überall im Kreisgebiet zulässig. „Diese Entscheidung wurde auf Basis einer aktuellen Bewertung des Seuchengeschehens getroffen. Dieses stellt sich seit geraumer Zeit als stabil dar und es wurden keine neuen Ausbrüche verzeichnet.  Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der ASP zeigen Wirkung, weshalb eine Lockerung der Schutzbestimmungen in diesem Bereich verantwortbar erscheint“, erklärt Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.

Die Änderung bedeutet insbesondere mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel eine deutliche Entlastung für die Bevölkerung. Nach dem vergangenen Silvester, als innerhalb betroffener Gebiete teilweise noch strikte Vorgaben galten, dürfen Bürgerinnen und Bürger nun wieder im üblichen gesetzlichen Rahmen Feuerwerkskörper abbrennen.

Weitere Maßnahmen bleiben bestehen

Die weiterhin fortgeführten Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung bleiben ein zentraler Bestandteil der Vorsorge. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt zudem darauf hin, dass in geschlossenen Waldgebieten sowie entlang und innerhalb von Weinanbau- und Rebflächen in der Sperrzone II weiterhin Leinenpflicht für Hunde gilt (maximale Leinenlänge 5 Meter). Dies sollten insbesondere Spaziergängerinnen und Spaziergänger während der Weihnachtszeit beachten.

Bitte zünden Sie Silvesterfeuerwerk verantwortungsvoll

Bitte zünden Sie Silvesterfeuerwerk stets verantwortungsvoll - mit Rücksicht auf Mitmenschen, Tiere und Umwelt.

Eine Checkliste für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern und die aktuellen Regelungen finden Sie unter den nachstehenden Links.: