Abfallgebühren werden ab 2026 erhöht

Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 16. Dezember in Sinsheim einstimmig beschlossen, die Abfallgebühren für die Jahre 2026 und 2027 zu erhöhen.
Der Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR – dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Landkreis – wurde angewiesen, die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zu erlassen und die Abfallgebühren festzusetzen.
Gestiegene Kosten - sinkende Erlöse
Die Gebührenanpassung beruht auf der Gebührenkalkulation der AVR Kommunal AöR für die Jahre 2026 und 2027. Bei unveränderten Gebühren wäre es zu einer Unterdeckung gekommen. Maßgeblich hierfür sind weiterhin gestiegene Kosten in zahlreichen Bereichen der Abfallwirtschaft. Dazu zählen insbesondere höhere Aufwendungen infolge der allgemeinen Inflation, gestiegene Energiepreise, tarifbedingte Personalkostensteigerungen sowie sinkende Erlöse aus der Verwertung von Wertstoffen.
Zusätzlich wirken sich weiterhin externe Rahmenbedingungen auf die Kostenentwicklung aus. Hierzu gehören unter anderem die seit 2024 wirksame Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den nationalen Brennstoffemissionshandel.
Auch stehen ab 2026 keine Gewinnvorträge aus früheren Jahren mehr zur Gebührendämpfung zur Verfügung.
Mehrkosten für einen 4-Personen-Haushalt von 34,45 Euro pro Jahr
In einer beispielhaften Gesamtbetrachtung für einen Vier-Personen-Haushalt ohne BioEnergieTonne ergeben sich Mehrkosten von 34,45 Euro pro Jahr. Dies entspricht einem Betrag von 2,87 Euro pro Familie und Monat beziehungsweise 0,72 Euro pro Person und Monat. In einem Vier-Personen-Haushalt mit BioEnergieTonne belaufen sich die jährlichen Mehrkosten auf 32,25 Euro, was 2,70 Euro pro Familie und Monat beziehungsweise 0,67 Euro pro Person und Monat entspricht.
Die Gebührenveränderungen betreffen alle Gebührenbereiche der Abfallwirtschaft, darunter die Personengrundgebühr, die Behältergebühren sowie die Leistungsgebühren. Auch die Gebühren für Anlieferungen an den Deponien werden geringfügig angepasst und bewegen sich weiterhin auf einem im Landesvergleich üblichen Niveau.
Weitere Informationen:
Änderung der Abfallgebührensatzung
Alle Informationen rund um die Abfallentsorgung im Kreis (AVR Kommunal AöR)

