Kopflausbefall

Hat ein Kind Kopfläuse, müssen Erziehungsberechtigte die Gemeinschaftseinrichtung (Schule/Kindergarten) informieren. Bei jedem Kopflausbefall besteht nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 34 IFSG) Meldepflicht durch die Gemeinschaftseinrichtung.

Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, sind alle Eltern zur Mitwirkung aufgefordert. Weitere Hinweise finden Sie im unten verlinkten Elternbrief.

Nach der Behandlung dürfen Kinder mit Kopflausbefall die Einrichtung wieder besuchen.

Beratung bei Kopflausbefall von Eltern, Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche:
Sozialmedizinische Assistentinnen, Ärztinnen und Ärzte,
Tel. 06221 522-1829 (Sekretariat)    

Merkblätter und Formulare

Kontakt

Gesundheitsamt
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
Telefon 06221 522-1872
Fax 06221 522-1840

Ansprechpartner:
Sozialmedizinische Assistentinnen,
Ärztinnen und Ärzte
Tel. 06221 522-1829 (Sekretariat)   
E-Mail: sekretariat-kjgd@rhein-neckar-kreis.de 

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich