ELR: Anstragsstellung für 2020 nun möglich

Bis zum 30. September 2019 haben Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen die Möglichkeiten Fördermittel im Rahmen des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu beantragen.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2020 ist es nach wie vor, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Wie läuft das Antragsverfahren?Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/ Gemeinden gestellt werden. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2020 über die Aufnahme in das ELR. Frist für die Einreichung ist der 30. September 2019. Der Antrag muss jeweils in zweifacher Ausfertigung beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Barbara Schäuble, barbara.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de) sowie beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Gemeinde oder an die Stabsstelle Wirtschaftsförderung, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2020 umgesetzt und davor nicht begonnen werden. Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragsstellung finden Sie hier.


Weitere Informationen
Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum


Kontakt
Barbara Schäuble
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
06221 522-2501
barbara.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de