Start Service Wahlen und Bürgerbeteiligung Europawahl Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Vertiefende Informationen

Ziehen Sie als wahlberechtigter Deutscher oder wahlberechtigte Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland fort oder kehren Sie in die Bundesrepublik Deutschland zurück, beachten Sie auch die Informationen der zugeordneten Leistung "Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen".

Rechtsgrundlage

Grundgesetz (GG):

  • Artikel 116 Abs. 1 Deutsche Staatsangehörigkeit

Europawahlgesetz (EuWG):

  • §§ 6 - 6a Wahlrecht

Europawahlordnung (EuWO):

  • §§ 14 - 23 Wählerverzeichnis

Freigabevermerk

17.04.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

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